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Steuer 2013 (Ausbildung, Vollzeit und Minijob)

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    Steuer 2013 (Ausbildung, Vollzeit und Minijob)

    Hallo liebes Elster-Forum,

    ich versuche gerade meine Steuer für 2013 zu machen. (ledig, kein Kind)
    Kurze Frage dazu:
    Ich war vom 01.01.2013 bis 30.06.2013 Azubi, vom 01.07.2013 bis 31.12.2013 in einer Festanstellung in Vollzeit und habe nebenbei 01.01.2013 bis 31.12.2013 einen Minijob auf 400 Euro Basis gehabt. Dieser Minijob wurde stundenweise bezahlt.
    Wie ich die Steuer für Azubi und Vollzeit mache ist mir klar, da ich ja hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen habe. Für den Minijob fehlt mir diese Lohnsteuerbescheinigung aber, obwohl ich für die Vorjahre eine erhalten habe.

    Meine Frage bezieht sich konkret auf den Minijob!
    Meines Wissens nach muss ich für den Nebenjob eine zweite Anlage N anfügen, richtig? Welche Steuerklasse muss ich hier angeben? Auf dem Verdienstnachweis steht keine drauf.
    Die Jahressummern kann ich ja meinem Verdienstnachweis für Dezember entnehmen.
    Folgende Positionen sind dort enthalten:

    ENTGELTBESTANDTEILE
    Entgelt Stundenlöhner
    Einh. St pausch. AN

    BRUTTOENTGELTE
    Gesamtbrutto (EBeschV)
    Pau AN §40a(2) EinPSt
    KV-Brutto Geringf., lfd.
    RV-Brutto Geringf., lfd.

    Gest. Netto (EBeschV)

    SONSTIGE BE-/ABZÜGE
    KV-AG Geringfügig
    RV-AG Geringfügig

    Muss ich für diesen Verdienst überhaupt eine Steuererklärung anfertigen?
    Wenn ja: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich deswegen Steuern nachbezahlen muss?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Steuer 2013 (Ausbildung, Vollzeit und Minijob)

    Welche Steuerklasse muss ich hier angeben? Auf dem Verdienstnachweis steht keine drauf.
    Dann wurde höchstwahrscheinlich auch nicht auf Steuerklasse abgerechnet, der Minijob wurde dann pauschal versteuert und gehört gar nicht in die Steuererklärung.

    Dafür spricht ja auch die Angabe:

    Einh. St pausch. AN
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuer 2013 (Ausbildung, Vollzeit und Minijob)

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Habe die Erklärung ohne Angabe des Minijobs abgeschickt.

      Kommentar

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