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Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

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    Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

    Guten Abend,

    Ich wollte kurz fragen ob ich das Kästchen "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen kann.

    Ich befinde mich gerade im 3.Semester meines Studiums. Vor dem Studium habe ich eine Berufsausbildung gemacht und letztes Jahr bereits eine Steuererklärung abgegeben und ca 500€ zurückerstattet bekommen. "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"

    Ich habe im Jahr 2015 folgende Einkünfte gehabt:
    - 450€ Werkstudentenjob
    - 504,68€ Steuerrückserstattung
    - 75€ Gesundheitsprämie der Krankenkasse

    Ich würde als Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1000€ in Anspruch nehmen.

    Zusammengerechnet ergeben meine Einkünfte ja mehr als 1000€. Ich habe allerdings keine Steuern abgeführt.
    Habe ich also 1000€ Werbungskosten Verlust gemacht oder "fressen" das meine steuerfreien Einkünfte auf ?

    Viele Grüße,
    Roland 1991

    #2
    AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

    Die Arbeitnehmer-Pauschale kann nie zu einem Verlust führen.
    Mfg

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      #3
      AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

      Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist und das schaffst du nur, wenn deine konkreten Werbungskosten höher sind als deine Einnahmen.

      Wenn es sich bei den 450,00 € Einnahmen um einen Jahreswert handelt, ist das ja nicht so schwierig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist und das schaffst du nur, wenn deine konkreten Werbungskosten höher sind als deine Einnahmen.

        Wenn es sich bei den 450,00 € Einnahmen um einen Jahreswert handelt, ist das ja nicht so schwierig.
        Danke schonmal für die Antwort.
        Ja, die 450€ sind der Jahreswert, weil ich erst im letzten Dezember die Stelle als Werkstudent angetreten habe. Das Rechnen ist in der Tat nicht das Problem, sondern was für diese Rechnung zu berücksichtigen ist.


        Muss ich den Minijob überhaupt angeben ?
        Ich hatte gelesen, dass ich auch nur den Mantelbogen und meine tatsächlich entstandenen Werbungskosten angeben kann ohne die Einkünfte aus dem 450€-Job.
        Ich wüsste ohnehin nicht wo ich diese Einkünfte angeben soll. Da ich keine Lohnsteuer auf meinen 450€-Job zahle, hatte ich folgerichtig auch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und somit ist Anlage N Seite 1 für mich obsolet.

        Bei Fehlern bitte korrigieren !

        mfg,
        Roland1991

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          #5
          AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

          ... und somit ist Anlage N Seite 1 für mich obsolet.
          Das stimmt so nicht!

          Wenn der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde, gehört er in der Anlage N erklärt, auch wenn keine Lohnsteuer angefallen ist.

          Wenn er pauschal versteuert wurde, gehört er nicht in die Steuererklärung. Dann gibst du in der Anlage N eben 0 Einkünfte und 0 Steuern an.

          Die konkreten Werbungskosten, also die Kosten deines Studiums kannst du immer in der Anlage N erklären.

          Was dazu gehört, ist leicht herauszufinden, da gibt es dutzende von Seiten im Netz.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

            Wenn es wirklich ein Minijob ist, dann gehört weder der Minijob noch die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten in die Steuererklärung.
            Mfg

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              #7
              AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

              Danke für die Hilfe. Ich habe es jetzt abgeschickt und sollte passen.

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                #8
                AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

                Guten Morgen, ich hole den Thread kurz nach oben, damit die zugrunde liegenden Daten klar sind.

                Bei mir hat das Finanzamt für 2015 einen Verlust von ca 1000€ festgestellt.
                Ich habe das ganze Jahr 2016 über als Werkstudent auf 450€-Basis gearbeitet ohne Lohnsteuer zu bezahlen. Allerdings übersteigt mein Bruttolohn auch meine Werbungskosten, somit kommt kein neuer Verlust hinzu.

                Um dem Finanzamt und mir Arbeitsaufwand zu sparen, wollte ich kurz nachfragen, ob der Verlustvortrag von 2015 solange automatisch übernommen wird bis eine Lohnsteuer fällig wird ?
                Oder muss ich jährlich eine neue Steuererklärung abgeben, um den Verlust aus dem Vorjahr sozusagen "mitzuschleifen" ?

                Nette Grüße,
                Roland1991

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                  #9
                  AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

                  Hallo Roland1991,

                  wenn in 2016 dein Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr negativ ist, dann wird dort schon der Verlust von 1000 Euro gegengerechnet, unabhängig davon ob du Steuern zahlst oder nicht.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

                    Oder muss ich jährlich eine neue Steuererklärung abgeben
                    Du musst eine Steuererklärung abgeben und dein Verlust wird dir abhanden kommen, wenn dein Bruttolohn deine Werbungskosten übersteigt,
                    ohne dass du wirklich Steuern sparst.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

                    Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

                      Vielen Dank für die Antwort, auch wenn der Inhalt natürlich nicht sehr erfreutlich ist.

                      Muss ich mir noch die Mühe machen auch Ausgaben wie die Krankenversicherungsbeiträge (als Student über 25Jahre muss man sie selbst zahlen), Fahrtkosten usw aufzudröseln, obwohl ich jetzt schon weiß, dass ich trotzdem keinen Verlust machen werde?

                      Oder reicht es nur den festgestellten Verlust von 2015 und meinen Bruttojahreslohn von 2016 anzuführen, damit das verrechnet werden kann ?

                      Grüße,
                      Roland1991

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                        #12
                        AW: Verlustfeststellung Zweitstudium Werkstudent

                        Das kannst du machen, wie du magst!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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