Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

    Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zwecks Kontoführungsgebühren zum Jahreswechsel.

    Der Buchungstag der Bankgebühren ist der 30.12.15 die Wertstellung ist am 01.01.16 kann ich dann diese Gebühren als Ausgaben für den neue Jahr 2016 buchen oder müssen die noch in 2015?

    Liebe Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

    Hallo Jenny-bs,

    grundsätzlich gilt ja das Zu- und Abflussprinzip bei der Zuordnung zum jeweiligen Kalenderjahr, allerdings gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen die 10-Tage Regelung der Zuordnung zum Vorjahr für so einen Fall.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

      Hallo holzgoe,

      also müssten diese Ausgaben noch in 2015 gebucht werden oder kann ich diese auch wenn ich will in 2016 buchen?

      Liebe Grüße
      Jenny

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

        Hallo Jenny-bs,

        ich würde es in 2015 nehmen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

          Hallo holzgoe,

          wäre es denn schlimm wenn ich die Kontoführungsgebühren für 2016 buche?

          Es handelt sich da auch nicht um große Beträge, sind immer so 25€


          Liebe Grüße
          Jenny

          Kommentar


            #6
            AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

            Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
            wäre es denn schlimm wenn ich die Kontoführungsgebühren für 2016 buche?
            Im Zweifel wird's dann halt nächstes Jahr gestrichen. Und der Bescheid für 2015 ist bis dahin längst rechtskräftig.

            Kommentar


              #7
              AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

              Ok, weiß vielleicht jemand von euch ob die Bank (Sparkasse) die Gebühren auch zum 15. des Monats und nicht zum 01. abrechnen kann?

              Liebe Grüße
              Jenny

              Kommentar


                #8
                AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

                Hallo,

                Zitat:
                Ok, weiß vielleicht jemand von euch ob die Bank (Sparkasse) die Gebühren auch zum 15. des Monats und nicht zum 01. abrechnen kann?

                Es ist erstaunlich, welche Fragen hier gestellt werden, die absolut NICHTS mit ELSTER zu tun haben.
                Logisch und naheliegend ist doch wohl: Du fragst einfach deine Bank

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

                  Fahr wieder runter FIGUL, wenn Du nichts zu sagen hast dann einfach nicht antworten, sicher werde ich auch meine Bank fragen.

                  Liebe Grüße
                  Jenny

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

                    Hier handelt es sich um ein Forum zum Thema Elster. Wenn Du beim Ausfüllen der Papierformulare die gleichen Frage hättest dann ist Deine Frage hier fehl am Platz.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren

                      Hallo Jenny,

                      meine Einschätzung als ehemaliger Bankangestellter:
                      Wie der Name "Buchungstag" schon nahelegt, steht die Buchung unter dem 30.12.2015 in den Büchern der Bank (und auf deinem Konto) - also erfolgte der Geld-Abfluss in 2015.
                      > die Wertstellung ist m.W rein bankintern.

                      Was mich nur wundert (und da solltest du mal in den Vorjahren nachschauen): wie war es da ?
                      1.) normalerweise erfolgen die Belastung mit Kontoführungsgebühren etc. rückwirkend immer zum letzten Tag des Quartals bzw. Monats
                      2.) ist der 01.01. weder ein Bankarbeits- noch ein SEPA-Buchungstag, insofern bin ich erstaunt, dass dies der Tag der Wertstellung ist (siehe auch: http://www.hettwer-beratung.de/sepa-...get2-kalender/ ) !!

                      Viele Grüße,
                      Gerd
                      Zuletzt geändert von Gerd58; 15.03.2016, 08:06.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X