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    Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

    Hallo,
    ich habe ein USD-Währungskonto, welches seit vielen Jahren wegen der niedrigen Marktzinsen unverzinslich ist. Der beispielhafte Sachverhalt ist wie folgt:

    1 EUR = 1,35 USD am 01.02.2014
    1 EUR = 1,08 USD am 17.12.2015.

    1) Kauf von 135.000 USD am 01.02.2015 durch Verkauf von EUR 100.000.
    2) Kauf von 125.000 EUR am 17.12.2015 durch Verkauf von USD 135.000.

    Das Geschäft wirft einen Gewinn von 25.000 EUR ab.

    1) Ist der Gewinn steuerfrei nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG?
    2) Muss das Geschäft irgendwo in der Steuererklärung angegeben werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

    Schau mal hier:
    http://www.fremdwaehrungskonto.info/besteuerung
    Kapitel: Spekulationsgewinne steuerfrei erhalten
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

      Hallo Kent,
      danke. Das deckt sich mit meiner Einschätzung. Muss das Geschäft denn in der Steuererklärung (als steuerfreies Geschäft) in Anlage SO angegeben werden oder entfällt dies vollständig?

      Vielen Dank und viele Grüße

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        #4
        AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

        Hallo,

        nein, musst du nicht angeben (soweit die Jahresfrist wirklich überschritten wurde, deine Angaben widersprechen sich da etwas).

        Es kann aber sicher nicht schaden, das Finanzamt von der Sache in Kenntnis zu setzen. Mir wurde aber berichtet, dass man es nicht in die Anlage SO eintragen soll, weil Elster - und vielleicht auch das Finanzamt* - die Steuerfreiheit nicht überprüft, sondern einfach davon ausgeht, dass sowieso nur steuerpflichtige Geschäfte erklärt werden.

        *die Software dort ist der von Elster jedenfalls nicht unähnlich, teilweise sogar identisch

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          nein, musst du nicht angeben (soweit die Jahresfrist wirklich überschritten wurde, deine Angaben widersprechen sich da etwas).

          Es kann aber sicher nicht schaden, das Finanzamt von der Sache in Kenntnis zu setzen. Mir wurde aber berichtet, dass man es nicht in die Anlage SO eintragen soll, weil Elster - und vielleicht auch das Finanzamt* - die Steuerfreiheit nicht überprüft, sondern einfach davon ausgeht, dass sowieso nur steuerpflichtige Geschäfte erklärt werden.

          *die Software dort ist der von Elster jedenfalls nicht unähnlich, teilweise sogar identisch

          Stefan
          Woher soll das Programm auch wissen ob die 1-Jahresfrist oder die 10-Jahresfrist gilt?
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

            Hallo Elster-Tester,

            ja, da hast du natürlich recht. Aber Elster könnte ja wenigstens die 10 Jahre überprüfen, aber auch das ist nicht der Fall.
            Ich frage mich daher, warum das Kaufdatum überhaupt angegeben werden soll oder muss (das ist nämlich manchmal gar nicht so einfach, etwa bei verlorenen Unterlagen, 10 Jahre sind ja nun doch schon recht lange).

            Aber egal, diese Details haben mit der Ursprungsfrage ja nicht viel zu tun.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Erträge aus unverzinslichem Währungskonto

              danach wäre aber doch der ganze schöne Gewinn komplett steuerfrei? Es gibt ja nicht mehr viele Anlagemöglichkeiten wo so etwas möglich ist.
              Das Xetra Gold gehört inzwischen aber auch dazu.

              Zitat von Kent Beitrag anzeigen
              Schau mal hier:
              http://www.fremdwaehrungskonto.info/besteuerung
              Kapitel: Spekulationsgewinne steuerfrei erhalten

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