Hallo,
ich habe ein paar Verständnisfragen.
Sparerpauschbetrag 801 EUR
Grenzsteuersatz 30%
Fall 1:
Sagen wir ich habe 900 EUR Zinsen erhalten. Auf 99 EUR wurden 25% Steuern von der Bank abgeführt. Ich müsste wohl zwar keine Anlage KAP ausfüllen, aber wenn ich das mache, berechnet mir das FA dann 30% auf 99 EUR und ich muss nachzahlen? In anderen Worten kann es passieren dass ich durch ausfüllen der Anlage KAP auf einmal schlechter gestellt bin?
Fall 2:
Bank 1: Zinsen 100 EUR, Freibetrag auf FSA 500 EUR
Bank 2: Zinsen 700 EUR, Freibetrag auf FSA 10 EUR
Bank 2 hat also Steuern abgeführt, die gesamten Zinsen sind aber unter dem Pauschbetrag. Sprich ich sollte Anlage KAP ausfüllen. Die Steuerbescheinigungen welcher Banken muss ich aufaddieren und in KAP eintragen? Wahrscheinlich alle Banken, oder reicht es (aus mir nicht ersichtlichen Gründen) nur Bank 2 in KAP aufzulisten. Ich hatte irgendwo gelesen dass man nicht immer alle Banken in KAP aufführen muss. Das erscheint mir allerdings unlogisch.
Fall(Frage) 3:
Günstiger Prüfung ankreuzen, auch wenn ich davon ausgehe dass mein Grenzsteuersatz höher als 25% liegt. Sollte ich es nicht sicherheitshalber immer ankreuzen? Oder kann ich Nachteile dadurch haben? Ich würde sagen jeder sollte es immer ankreuzen, aber dann wäre der Sinn im Formular zweifelhaft....
Fall(Frage) 4:
Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge: Auch hier, ich würde sagen dass sollte jeder immer ankreuzen. Oder kann man dadurch Nachteile erleiden?
Danke, S.
ich habe ein paar Verständnisfragen.
Sparerpauschbetrag 801 EUR
Grenzsteuersatz 30%
Fall 1:
Sagen wir ich habe 900 EUR Zinsen erhalten. Auf 99 EUR wurden 25% Steuern von der Bank abgeführt. Ich müsste wohl zwar keine Anlage KAP ausfüllen, aber wenn ich das mache, berechnet mir das FA dann 30% auf 99 EUR und ich muss nachzahlen? In anderen Worten kann es passieren dass ich durch ausfüllen der Anlage KAP auf einmal schlechter gestellt bin?
Fall 2:
Bank 1: Zinsen 100 EUR, Freibetrag auf FSA 500 EUR
Bank 2: Zinsen 700 EUR, Freibetrag auf FSA 10 EUR
Bank 2 hat also Steuern abgeführt, die gesamten Zinsen sind aber unter dem Pauschbetrag. Sprich ich sollte Anlage KAP ausfüllen. Die Steuerbescheinigungen welcher Banken muss ich aufaddieren und in KAP eintragen? Wahrscheinlich alle Banken, oder reicht es (aus mir nicht ersichtlichen Gründen) nur Bank 2 in KAP aufzulisten. Ich hatte irgendwo gelesen dass man nicht immer alle Banken in KAP aufführen muss. Das erscheint mir allerdings unlogisch.
Fall(Frage) 3:
Günstiger Prüfung ankreuzen, auch wenn ich davon ausgehe dass mein Grenzsteuersatz höher als 25% liegt. Sollte ich es nicht sicherheitshalber immer ankreuzen? Oder kann ich Nachteile dadurch haben? Ich würde sagen jeder sollte es immer ankreuzen, aber dann wäre der Sinn im Formular zweifelhaft....
Fall(Frage) 4:
Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge: Auch hier, ich würde sagen dass sollte jeder immer ankreuzen. Oder kann man dadurch Nachteile erleiden?
Danke, S.
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