AW: Anlage N - Fahrten zur Arbeit
Hallo,
ich weiß gar nicht was dein Problem ist, du hast 220 Tage je 10 km zurückgelegt (eigentlich sogar 20 km, aber das zählt hier nicht). Also trägst du das auch so ein, und zwar alles in einem.
Wie du die Strecke zurückgelegt hast interessiert nicht. Erst wenn über 15.000 km zusammenkämen wäre eine detaillierte Angabe nötig.
Stefan
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AW: Anlage N - Fahrten zur Arbeit
Zitat von susisteuer Beitrag anzeigenOder muss ich 2 Arbeitsstätten eintragen, die faktisch beide identisch sind und einmal 100 Tage und einmal 120 Tage in Feld 35.1 eintragen und dann die entsprechenden km?
Und etwas ganz wichtiges: Du postest hier im Unterforum ElsterFormular. Aber aus Deiner Beschreibung schließe ich dass Du mit ElsterOnline arbeitest. Auch im Text weist Du darauf nicht hin.
Wenn man Hilfe möchte, dann sollte man auch sein Problem ein bisschen beschreiben
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Anlage N - Fahrten zur Arbeit
Hallo,
bei den Fahrten zur Arbeit kann man irgendwie gar nicht angeben ob man das mit dem Firmenwagen gefahren ist. Außerdem spielt es doch eine Rolle wie der Firmenwagen versteuert wird, pauschal oder nicht, oder per 0,002% Regel, etc.
Frage 1:
Werden die Felder immer gleich ausgefüllt egal ob man einen Firmenwagen hat und welche der Besteuerungsmethoden man gewählt hat?
Frage 2:
220 Arbeitstag
100 mit Firmenwagen
120 mit dem Rad
einfache Entfernung 10km
Die 100 Tage wurden ja versteuert als Geldwerter Vorteil. Die 120 Tage nicht, aber auch mit dem Rad kann man ja die pauschale ansetzen. Wo trage ich das denn ein?
Feld 35 (wieso gibt es mehrere Felder mit der 35...?)
Also
Feld 35.1: 220
Feld 35.2: 10
Feld 35.3: 0
Feld 35.4: 0
Feld 35.5: 0 - von den 10 km wenn ich mit dem Auto gefahren bin, bin ich 0 mit dem Rad gefahren.
Oder muss ich 2 Arbeitsstätten eintragen, die faktisch beide identisch sind und einmal 100 Tage und einmal 120 Tage in Feld 35.1 eintragen und dann die entsprechenden km?
Danke!Stichworte: -
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