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Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. / in Lohnsteuerbesch. 2015

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    Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. / in Lohnsteuerbesch. 2015

    Hallo
    wird der o.g. Betrag in Einkommensteuererklärung eingetragen, wenn die Rente im 06/ 2015 eingetreten ist.
    Danke
    FG

    #2
    AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. / in Lohnsteuerbesch. 201

    Was spricht denn dagegen? Du tippst doch die Lohnsteuerbescheinigung im Prinzip nur ab!

    EDIT: sieht aber so aus als ob Du

    1. gar nicht mit ElsterFormular arbeiten würdest
    2. gar keine Lohnsteuerbescheinigung hast.

    https://www.elster.de/anwenderforum/...779#post206779
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 19.03.2016, 14:08.

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      #3
      AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. / in Lohnsteuerbesch. 201

      Zitat von Gis Beitrag anzeigen
      Hallo
      wird der o.g. Betrag in Einkommensteuererklärung eingetragen, wenn die Rente im 06/ 2015 eingetreten ist.
      Danke
      FG

      Betr. Ruhegeld. Die Lohnsteuerbescheinigung für 2015 liegt jetzt vor. Im Feld 29 ist der Betrag eingetragen.
      Wird das im ESE für 2015 eingetragen oder erst im 2016

      Kommentar


        #4
        AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8. / in Lohnsteuerbesch. 201

        Zitat von Gis Beitrag anzeigen
        Betr. Ruhegeld. Die Lohnsteuerbescheinigung für 2015 liegt jetzt vor. Im Feld 29 ist der Betrag eingetragen.
        Wird das im ESE für 2015 eingetragen oder erst im 2016
        Lohnsteuerbescheinigung 2015 kommt in die Steuererklärung 2015.

        Warum sollte das auch anders sein?
        Mfg

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