Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

    Hallo,

    ich habe die Anlage KAP wie folgt ausgefüllt. Bin mir aber nicht sicher ob das alles so richtig ist.

    - In Zeile 4 und 5 habe ich jeweils ein Kreuz gesetzt.

    - In Zeile 7 habe ich die Summe der Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) eingetragen. Ich habe bei mehreren Banken Erträge erzielt - in der Summe etwa 1100 Euro. Müssen die alle einzeln aufgeführt werden? Oder reicht die Summe? Was gehört bei den korrigierten Beträgen rein?

    - In Zeile 14 habe ich die Summe der gestellten Freibeträge bei allen Banken angegeben - sind die vollen 801 Euro. Hier bin ich mir nun gar nicht sicher. Oder muss hier nur der tatsächlich verbrauchte Betrag rein? Bei einer Bank hatte ich einen Freistellungsauftrag über 100 Euro gestellt, aber nur 80 verbraucht.

    - Was gehört dann in Zeile 14a rein? Momentan hab ich da eine 0. Oder wäre hier z.B. die 20 Euro Different zwischen gestellt und verbraucht richtig?

    - In Zeile Zeile 49 und 50 hab ich die bereits von den Banken abgeführte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag eingetragen.

    - Und in Zeile 53 "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" hab ich noch 5 Euro eingetragen. Worauf hat dieser Wert Einfluss? Ich habe die Steuerberechnung mal mit den 5 Euro und mal ohne durchgeführt. Da ändert sich nichts.

    Passt das alles so? Oder sind irgendwo Fehler?

    #2
    AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

    Hallo,

    ich zitiere einmal deine Punkte und schreibe meine Antwort jeweils dahinter:

    - In Zeile 4 und 5 habe ich jeweils ein Kreuz gesetzt. -
    Zeile 4: Günstigerprüfung (lohnt nur, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25% ist)
    Zeile 5: Nur, wenn irgendetwas nicht richtig versteuert wurde (etwa Erträge bei ausländischen Banken), EDIT (Danke Kent): oder der Sparerpauschbetrag ungünstig verteilt wurde.

    - In Zeile 7 habe ich die Summe der Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) eingetragen. Ich habe bei mehreren Banken Erträge erzielt - in der Summe etwa 1100 Euro. Müssen die alle einzeln aufgeführt werden? Oder reicht die Summe? Was gehört bei den korrigierten Beträgen rein? -
    Es reicht die Summe. Wenn aber - wie hier - die Günstigerprüfung beantragt wird, müssen es ALLE sein.
    Bei |korrigierte Beträge| gehört in der Regel gar nichts hin. Dort geht es z.B. um der Bank unbekannte Anschaffungskosten.

    - In Zeile 14 habe ich die Summe der gestellten Freibeträge bei allen Banken angegeben - sind die vollen 801 Euro. Hier bin ich mir nun gar nicht sicher. Oder muss hier nur der tatsächlich verbrauchte Betrag rein? Bei einer Bank hatte ich einen Freistellungsauftrag über 100 Euro gestellt, aber nur 80 verbraucht. -
    Nur der verbrauchte Anteil.

    - Was gehört dann in Zeile 14a rein? Momentan hab ich da eine 0. Oder wäre hier z.B. die 20 Euro Different zwischen gestellt und verbraucht richtig? -
    Null ist bei dir richtig, da du ja aufgrund der Günstigerprüfung ALLE Kapitalerträge erklären musst. (Regel: Zeile 4 angekreuzt => Zeile 14a Null)

    - In Zeile Zeile 49 und 50 hab ich die bereits von den Banken abgeführte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag eingetragen. -
    Richtig

    - Und in Zeile 53 |Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern| hab ich noch 5 Euro eingetragen. Worauf hat dieser Wert Einfluss? Ich habe die Steuerberechnung mal mit den 5 Euro und mal ohne durchgeführt. Da ändert sich nichts. -
    Diese 5 Euro sollten eigentlich als gezahlte Steuern angerechnet werden, ähnlich wie die Abgeltungsteuer im Inland. Aufgrund des niedrigen Betrages lohnt es imho aber nicht, dort weiter zu überlegen. Ich würde es einfach eintragen.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 30.03.2010, 14:23.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

      Die Günstigerprüfung (Zeile 4) kann auch bei persönlichem Steuersatz größer als 25% Sinn machen, wenn die Härtefallregelung des § 46 EStG anwendbar ist:
      Liegen neben nichtselbständiger Tätigkeit auch Kapitaleinkünfte vor, die nach Abzug vom Sparer-Pauschbetrag 410 € nicht überschreiten, sind diese 410 € vollständig steuerfrei! Zwischen 410 € und 820 € erfolgt eine günstige Differenzbesteuerung.
      Liegen diese Bedingungen bei Knarf2010 vor, könnte er bei seinen Kapitalerträgen von 1100 € die abgeführte Kapitalertragsteuer komplett erstattet bekommen (1100-801 < 410).

      Unabhängig davon ist auch Zeile 5 sinnvoll, da offensichtlich der Sparer-Pauschbetrag ungünstig verteilt wurde (100 € freigestellt, nur 80 € verbraucht).
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

        Hallo,

        ich habe zu dem selben Thema auch Fragen und hoffe ich kann sie hier anhängen.

        Habe meine Kapitalerträge so wie hier empfohlen angegeben.

        Ich habe 1610 euro gesamt eingenommen.

        Mit einer alten Steuersoftware habe ich ermittelt, dass ich 198 euro kap zahlen müßte. Es wurden bereits 189 euro gezahlt (ich habe bei einem Konto vergessen, den Freibetrag zu löschen, daher wurde ca. 50 euro nicht versteuert, daher kam es zu mehr als 801 euro.)

        In der Elster pdf anzeige sieht es etwas seltsam aus.

        Dort steht Einkommenssteuer: X = 364 euro + Y
        Abzug vom Lohn: Y (stimmt)
        und es werden 189 euro abgezogen (kap)

        Dadurch bleibt ein hoher Betrag den ich nachzahlen muß.
        Mit einem Brutto netto Rechner für 2009 habe ich die Steuern ermittelt, die ich zahlen müßte (sogar vom original brutto). Es stimmt bis auf 1-2 euro genau mit dem Betrag (Y) überein der abgezogen wurde.

        Wie kann so etwas passieren? Ich habe die einfache Steuerklasse I mit konstanter Arbeit ohne Sonderbedingungen oder weitere Einkünfte, Schenkungen...

        In Zeile 49, 50 habe ich es auf der linken Seite eingetragen. Und ein kreuz nur in zeile 4.

        Vielen Dank für tipps,

        Patrick

        [edit]

        Habe das Problem entdeckt. Die vorsorgeanlage hat bei mir irgendwie gefehlt. Seltsam, dass dies keine fehlermeldung bei dem elster Rechner gibt, da es ja ohne eigene angaben eh einen festen Betrag gibt, der nicht so gering ist. Jetzt sieht es bei mir schon besser aus ;-)
        War aber nicht so leicht zu entdecken für einen Neuling wie mich...
        Zuletzt geändert von kpatrick; 13.05.2010, 17:06.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

          Hallo,
          ich versuche mich heute zum ersten Mal mit Elster und bin auf einem hier schon angesprochenen Gebiet hängen geblieben:

          In KAP habe ich angekreuzt/ausgefüllt:
          > Zeile 4 da persönlicher Steuersatz evtl. niedriger
          > Zeile 5 da Pauschbetrag nicht ausgeschöpft, da ungünstig verteilt
          > Zeile 7 alle Kapitalerträge eingetragen
          > Zeile 14 ausgeschöpften Pauschbetrag angegeben
          > Zeile 14a 0 eingetragen
          > Zeilen 49 und 50 einbehaltene Steuern eingetragen

          Die Aufteilung auf die KAP meiner Frau habe ich 50:50 vorgenommmen.

          Die Plausibilitätsprüfung von Elster hat dies alles so akzeptiert.

          Die Steuerberechnung hat aber mit folgenden Hinweis abgebrochen:
          "Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden"

          Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Wer kann mir da weiterhelfen? Danke

          MfG
          Ernst

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

            Hallo ernstzi,

            das ist ein bekanntes Elster-Problem, Zeile 4 und 5 gemeinsam gehen nicht. Du kannst die Erklärung aber trotzdem abschicken.

            Die Fehlermeldung will darauf hinaus, dass du angegeben hast, es gibt weitere NICHT erklärte Kapitaleinkünfte (14a ausgefüllt, die Null kann Elster offenbar nicht wie erwartet interpretieren), die darf es aber bei der Günstigerprüfung nicht geben.
            Und im Gegensatz dazu ist für Zeile 5 zwingend ein Eintrag in Zeile 14a erforderlich.

            Und noch eine Anmerkung zur Günstigerprüfung: Es lohnt sich eigentlich nur, wenn der Grenzsteuersatz unter 25% liegt (von dem Sonderfall, den Kent beschrieben hat, abgesehen), ich korrigiere insofern meinen Beitrag Nr. 2.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage KAP - richtig ausgefüllt?

              Hallo Stefan,

              Deine Antwort hat mir weitergeholfen. Danke.
              Ich werde also meine Unterlagen mit den Kreuzen vor Zeilen 4 und 5 weitergeben, da mein Grenzsteuersatz sicher unter 25% liegt. Nachteil ist halt, daß ich keine Steuerberechnung im voraus bekomme.

              Ich wundere mich allerdings schon, daß ein altbekanntes Problem nicht behoben wird.

              Nochmals Dank und freundliche Grüße
              Ernst

              Kommentar

              Lädt...
              X