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Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungspauschalen

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    Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungspauschalen

    Ich hatte letztes Jahr Probleme mit dem Finanzamt wegen der Verpflegungspauschalen. Nach erfolgten Teilstattgabe meines Widerspruchs wurden die Verpflegungskosten teilweise anerkannt.
    Nun habe ich dieses Jahr wieder das gleiche Problem mit den Fristberechnungen.
    2014 wurde ein Lehrgang vom 01.12.2014 bis 31.03.2015 als Voraussetzung für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen anerkannt. Als Fristbeginn wurde der 27.10.2014 und als Fristende der 27.01.2015 festgesetzt (3 Monate). Ich hatte 2014 das ganze Jahr über Lehrgänge.
    Im Kalenderjahr 2015 ging der Lehrgang also bis zum 31.03.2015. Ich kann also noch bis 27.01. 2015 Verpflegungsmehraufwendungen gelten machen, da innerhalb der 3-Monatsfrist.
    Eigener Wohnort ist in A. Dienstort ist in B, Lehrgangsort war C.
    Vom 27.01.15 bis 13.02.15 erfolgte eine Zwischenkommandierung von Dienstort B nach neuen Lehrgangsort D. Ab 01.04.2015 wieder zurück am Dienstort in B.
    Ab 01.08.2015 erfolgte eine Versetzung nach Dienstort D.
    Kann ich ab 0.08.2015 wieder für die Dauer von 3 Monaten die Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen? und was ist mit den Zeiten ab 28.01.2015 bis 31.07.2015.
    Wie berechnen sich diese Zeiträume 3 Monate und die Unterbrechung von 4 Wochen.

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungspauschalen

    Was hat das jetzt mit ElsterFormular zu tun?

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungspauschalen

      Bei Soldaten halte ich mich raus, die sind "speziell".
      Zuletzt geändert von stiller; 20.03.2016, 14:47.
      Gruss (S)stiller
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