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Fehler im Formular zur Angabe von Sonderausgaben?

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    Fehler im Formular zur Angabe von Sonderausgaben?

    Hallo zusammen,

    ich bin auf folgendes Problem gestoßen:
    Im Hauptvordruck auf Seite 2 lassen sich Sonderausgaben angeben, z.B. Altersvorsorgeleistungen.
    Für das Jahr 2015 wird ein abziehbarer Wert von 80% gewährt, den ich in dieses Feld allerdings nicht eintragen kann.
    Es erscheint immer die Fehlermeldung: "Der im Feld 1 eingetragene Wert muss kleiner oder gleich 59 sein".
    Wenn ich 59% eingebe funktioniert es, bei 80%, die es meiner Meinung nach sein sollten, funktioniert es nicht. Mit der Fehlermeldung kann ich die Erklärung auch nicht ans Finanzamt absenden.
    Habe ich einen Denkfehler? Habe z.B. in der letzten Steuererklärung die 78% angegeben, was immer tadellos funktioniert hat.

    Ergänzender Hinweis: wenn mehere Vorsorgezeilen angegeben werden, wir bei der vorläufigen Steuerberechnung immer nur die oberste Zeile verarbeitet.


    Vielen Dank für ein kurzes Feedback,

    Daniel

    #2
    AW: Fehler im Formular zur Angabe von Sonderausgaben?

    Hallo,

    ~~~Im Hauptvordruck auf Seite 2 lassen sich Sonderausgaben angeben, z.B. Altersvorsorgeleistungen.
    dort heißt es Gezahlte Versorgungsleistungen, d.h. Sie zahlen jemandem eine Rente. Ist das so?
    Beiträge zur Altersvorsorge gehören in die Anlage AV.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Fehler im Formular zur Angabe von Sonderausgaben?

      Die Werte 80 bzw. im Jahr davor 78% deuten darauf hin, dass jemand die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup absetzen will. Irgendwie muss die Anlage Vorsorgeaufwand dieses Jahr schwer zu finden sein.

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler im Formular zur Angabe von Sonderausgaben?

        Beiträge zur Altersvorsorge gehören in die Anlage AV.
        Aber bitte nur die Beiträge zu Riester-Verträgen, denn alle anderen Beiträge zur Altersvorsorge gehören nun mal in die Anlage Vorsorgeaufwand!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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