Hallo zusammen,
ich habe da ein kleines Anliegen:
Im Jahr 2015 habe ich meine Riesterente gekündigt (Abgeschlossen 2009).
Es wurde mir gesagt das ich dies in der Steuerklärung mit angeben muss, was ja korrekt ist. Ich habe aber seit 2010 nicht mehr in die Versicherung eingezahlt ( auch nicht bei der Steuererklräung der letzten Jahre angegeben ) und somit fällt der Rückkaufswert sehr gering aus. Die ZFA hat bereits ihren Anteil einbehalten.
So jetzt zu meinem Anliegen:
Wo trage ich jetzt diesen geringen Rückkaufswert (ca. 92€) ein?
Muss ich den Wert der ZFA auch eintragen?
Habe auch ein Schreiben erhalten:
Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
da stehen meine Daten und das die beträge (Altersvorsorgenzulagen) an die ZFA abgeführt worden sind.
In dem Schreiben steht aber nicht der ausgezahlte Betrag den ich erhalten habe.
Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt und ich bedanke mich schonmal im vorfeld ganz doll.
ich habe da ein kleines Anliegen:
Im Jahr 2015 habe ich meine Riesterente gekündigt (Abgeschlossen 2009).
Es wurde mir gesagt das ich dies in der Steuerklärung mit angeben muss, was ja korrekt ist. Ich habe aber seit 2010 nicht mehr in die Versicherung eingezahlt ( auch nicht bei der Steuererklräung der letzten Jahre angegeben ) und somit fällt der Rückkaufswert sehr gering aus. Die ZFA hat bereits ihren Anteil einbehalten.
So jetzt zu meinem Anliegen:
Wo trage ich jetzt diesen geringen Rückkaufswert (ca. 92€) ein?
Muss ich den Wert der ZFA auch eintragen?
Habe auch ein Schreiben erhalten:
Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
da stehen meine Daten und das die beträge (Altersvorsorgenzulagen) an die ZFA abgeführt worden sind.
In dem Schreiben steht aber nicht der ausgezahlte Betrag den ich erhalten habe.
Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt und ich bedanke mich schonmal im vorfeld ganz doll.