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Einfuhrumsatzsteuer in EÜR 2015

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    Einfuhrumsatzsteuer in EÜR 2015

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen.

    1. Wo soll man Einfuhrumsatzsteuer in EÜR eintragen? Das ist an Zoll gezahlt und spater an Finanzamt als Vorsteuer eingereicht und vom FA erstattet ist.

    Zeile 48 "Gezahlte Vorsteuerbeträge", oder Zeile 49 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"? Oder in anderen Zeilen?

    Mein Verständnis ist, dass weil Einfuhrumsatzsteuer an Zoll, und nicht an FA gezahlt ist, muss es Zeile 48 sein. Ist das korrekt?

    2. Soll vom FA erstatette und ggf. verrechnete Einfuhrumsatzsteuer in der Zeile 17 angegeben werden, auch wenn diese Zeile nur allgemein über Umsatzsteuer spricht, d.h. keine spezifische Anweisung zur Einfuhrumsatzsteuer gibt?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Einfuhrumsatzsteuer in EÜR 2015

    1. würde ich so machen
    2. gehört da mit rein

    Kommentar


      #3
      AW: Einfuhrumsatzsteuer in EÜR 2015

      Vielen Dank!!

      MfG,
      Katya

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