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Verlustvortrag vom Studium in erster Steuererklärung

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    Verlustvortrag vom Studium in erster Steuererklärung

    Hallo liebes Forum,
    das ist mein erster Beitrag hier, also möge man es mir nachsehen, dass ich noch ziemlich ahnungslos bin.
    Kurz zu meiner Situation: Ich habe nach meinem Abitur 2009 von 10/2009-09/2012 einen Bachelorstudium und von 10/2012-09/2014 ein Masterstudium gemacht. Während der Zeit habe ich von einem Stipendium gelebt, für ein paar Monate habe ich einen HiWi-Job an der Uni gemacht. Mein Mann hat genau in der gleichen Zeit studiert, auch den HiWi-Job gehabt und sich mit BAFöG finanziert.
    Ich habe 06/2015 meinen ersten Job angetreten, mein Mann ist noch arbeitslos. Wir haben 08/2015 geheiratet und sind seit 10/2015 in Steuerklasse 3/5.
    Jetzt möchte ich unsere erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
    Ich habe jetzt schon so viel gelesen, dass ich weiß, dass Studienkosten des Masters als Verlustvortrag die jetzige Steuerlast mindern können und dass es bei denen des Bachelors nicht so klar ist, ob das nun funktioniert.
    Ich frage mich aber: wo in der Steuerklärung können wir denn welche Arten von Kosten für das Studium angeben und für was brauchen wir Belege, für was nicht? Während des Studiums wussten wir noch nicht, dass wir die Kosten rückwirkend geltend machen können und haben deshalb wenige bis keine Belege für etwas gesammelt.
    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Das wäre wirklich sehr lieb, ich fühle mich überfordert.

    #2
    AW: Verlustvortrag vom Studium in erster Steuererklärung

    Wo ist die Frage zu ElsterFormular?

    Jedenfalls könnt Ihr keine Ausgaben aus vergangen Jahren im Jahr 2015 geltend machen. Dazu müssten schon die Erklärungen für die Vorjahre erstellt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag vom Studium in erster Steuererklärung

      ... ich fühle mich überfordert.
      Da bist du nicht allein! Steuererklärungen gibt man aber nun mal für ein bestimmtes Jahr ab, das gilt grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen! Insoweit sind dann alle überfordert.

      Wenn also nun Verluste für frühere Jahre geltend gemacht werden sollen, muss das auch für diese Jahre konkret erklärt werden!

      Verluste können aber nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war. Mit Sonderausgaben, dazu gehören nach Gesetzeslage die Kosten einer Erstausbildung, ist das nicht erreichbar.
      Das mag streitig sein, dennoch ist es Gesetzeslage!

      Nur mit Werbungskosten, wie sie bei einer Zweitausbildung anerkannt werden, ist ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte darstellbar, vorausgesetzt, die Werbungskosten übersteigen die Einnahmen des jeweiligen Jahres. Damit ist dann ein Verlustvortrag möglich!

      Ausgaben muss man glaubhaft machen! Belege sind dabei natürlich hilfreich, man braucht sie aber nicht immer. Fahrtkosten oder Studiengebühren lassen sich auch ohne Beleg glaubhaft machen, bei Fachliteratur geht das allerdings nicht!

      Mit ElsterFormular haben die Fragen allerdings alle nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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