Hallo liebes Forum,
das ist mein erster Beitrag hier, also möge man es mir nachsehen, dass ich noch ziemlich ahnungslos bin.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe nach meinem Abitur 2009 von 10/2009-09/2012 einen Bachelorstudium und von 10/2012-09/2014 ein Masterstudium gemacht. Während der Zeit habe ich von einem Stipendium gelebt, für ein paar Monate habe ich einen HiWi-Job an der Uni gemacht. Mein Mann hat genau in der gleichen Zeit studiert, auch den HiWi-Job gehabt und sich mit BAFöG finanziert.
Ich habe 06/2015 meinen ersten Job angetreten, mein Mann ist noch arbeitslos. Wir haben 08/2015 geheiratet und sind seit 10/2015 in Steuerklasse 3/5.
Jetzt möchte ich unsere erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
Ich habe jetzt schon so viel gelesen, dass ich weiß, dass Studienkosten des Masters als Verlustvortrag die jetzige Steuerlast mindern können und dass es bei denen des Bachelors nicht so klar ist, ob das nun funktioniert.
Ich frage mich aber: wo in der Steuerklärung können wir denn welche Arten von Kosten für das Studium angeben und für was brauchen wir Belege, für was nicht? Während des Studiums wussten wir noch nicht, dass wir die Kosten rückwirkend geltend machen können und haben deshalb wenige bis keine Belege für etwas gesammelt.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Das wäre wirklich sehr lieb, ich fühle mich überfordert.
das ist mein erster Beitrag hier, also möge man es mir nachsehen, dass ich noch ziemlich ahnungslos bin.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe nach meinem Abitur 2009 von 10/2009-09/2012 einen Bachelorstudium und von 10/2012-09/2014 ein Masterstudium gemacht. Während der Zeit habe ich von einem Stipendium gelebt, für ein paar Monate habe ich einen HiWi-Job an der Uni gemacht. Mein Mann hat genau in der gleichen Zeit studiert, auch den HiWi-Job gehabt und sich mit BAFöG finanziert.
Ich habe 06/2015 meinen ersten Job angetreten, mein Mann ist noch arbeitslos. Wir haben 08/2015 geheiratet und sind seit 10/2015 in Steuerklasse 3/5.
Jetzt möchte ich unsere erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
Ich habe jetzt schon so viel gelesen, dass ich weiß, dass Studienkosten des Masters als Verlustvortrag die jetzige Steuerlast mindern können und dass es bei denen des Bachelors nicht so klar ist, ob das nun funktioniert.
Ich frage mich aber: wo in der Steuerklärung können wir denn welche Arten von Kosten für das Studium angeben und für was brauchen wir Belege, für was nicht? Während des Studiums wussten wir noch nicht, dass wir die Kosten rückwirkend geltend machen können und haben deshalb wenige bis keine Belege für etwas gesammelt.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Das wäre wirklich sehr lieb, ich fühle mich überfordert.
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