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Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

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    Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

    Guten Morgen,

    ich war das letzte Jahr komplett Krank, und hatte auch eine Zuzahlungsbefreiung von Krankenkasse ...

    Nun ist natürlich meine Lohnsteuer von lezten jahr mit 0 Euro sehr Mager, da ich nur Krankengeld bekam.
    Ich mache mit meiner Frau zusammen eine Steuererklärung, aber wir bekommen zusammen laut ersten Berechungen relativ wenig bis fast gar nichts zurück.

    * Ist das denn normal, das man fast gar nichts von der Lohnsteuer zurück bekommt, da ja Krankengeld nicht Lohnsteuerpflichtig ist ? Oder habe ich etwas vergessen einzutragen ?
    * Kann ich die Rechunung die ich z.B. für die Physologie zunächst selbst bezahlt habe und anschließend zur Krankenkasse eingereicht habe in die Erklärung mit angeben ? Und wenn ja Wo ?
    * Kann man die Taxifahren zum Krankenhaus, welche man zwar von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat als Wegegeld abrechnen ?

    Danke schon einmal für eure Antworten und noch einen schönen Dienstag..

    #2
    AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

    1) Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wirkt sich daher auf euren Steuersatz aus. Wenn ihr z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € habt und du 11.000 € Krankengeld bezogen hast, so wird auf die 20.000 der Steuersatz angewendet, welcher eigentlich für 30.000 € (das Krankengeld wird im den Arbeitnehmerfreibetrag gekürzt) anfallen würde.

    2) ohne zu wissen, was du alles angegeben hast, kann das keiner wissen außer dir selbst

    3)außergewöhnliche Belastungen im Mantelbogen auf Seite 3 Zeile 67

    4) auch agB, Ansatz mit den tatsächlichen Kosten abzüglich der Erstattung durch die Krankenkasse
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

      * Ist das denn normal, das man fast gar nichts von der Lohnsteuer zurück bekommt, da ja Krankengeld nicht Lohnsteuerpflichtig ist ? Oder habe ich etwas vergessen einzutragen ?
      Wer keine Steuern oder wenig Steuern gezahlt hat, kann ja nicht erwarten, dass er Millionen zurückerstattet bekommt, die er jedoch nie gezahlt hat.
      Du kannst nur maximal das zurück bekommen, was du gezahlt hast.
      Das Krankengeld ist zwar nicht steuerpflichtig, steht aber unter Progressionsvorbehalt. Einzutragen im Hauptvordruck Zeile 93.
      * Kann ich die Rechunung die ich z.B. für die Physologie zunächst selbst bezahlt habe und anschließend zur Krankenkasse eingereicht habe in die Erklärung mit angeben ? Und wenn ja Wo ?
      Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen.
      Allerdings nur, insoweit du die Kosten selbst getragen hast.
      Wenn du alles erstattet bekommen hast, dann warst du letztendlich nicht belastet und darfst also nichts eintragen.
      Wäre ja noch schöner, wenn man Kosten angeben kann, die andere bezahlt haben. ..
      * Kann man die Taxifahren zum Krankenhaus, welche man zwar von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat als Wegegeld abrechnen ?
      Nein. Siehe bereits oben.
      Nur für den Fall, dass die Krankenversicherung einen Teil der Kosten nicht übernommen hätte.
      Mfg

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        #4
        AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

        Erstmal Danke für die schnelle Antwort ...
        Also ich hatte 3000€ ohne Lohnsteuerabzüge erhalten, und dann noch 22000€ Krankengeld ... dann müsste ich nur die 3000€ eintragen und unter Progressionsvorbehalt die 22000€.
        Was mich nur immer stutzig macht, wenn ich Krankengeld bekomme, keine Eintragungen von KV, AV und RV eintragen muss, da diese ja irgendwie Steuerfrei sind (obwohl ja doch etwas für mich in die Versicherungen eingezahlt wird).
        Meine Frau hatte 28000€ Gehalt mit Lohnsteuerabzügen und 1000€ Krankengeld ... was zusammen beu uns dann bei der Steuerklasse 4 +/-0€ bei der Erklärung nach meinen jetzigen Berechungen ausmacht.

        Und ja, es wurden die ganzen kosten vond er Krankenkasse übernommen, es kann also nur die max. Belastungsgrenze von 1% herangezogen werden.

        Gruß Eddiemaus
        Zuletzt geändert von Eddiemaus; 22.03.2016, 07:55.

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          #5
          AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

          Dann ist ja alles geklärt
          Mfg

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            #6
            AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

            Hallo,

            da ist jetzt aber einiges durcheinander:

            >>>Also ich hatte 3000€ ohne Lohnsteuerabzüge erhalten, und dann noch 22000€ Krankengeld

            Was meinst du hier mit "Lohnsteuerabzüge"? Den Lohn oder die Lohnsteuer?


            >>>Was mich nur immer stutzig macht, wenn ich Krankengeld bekomme, keine Eintragungen von KV, AV und RV eintragen muss, da diese ja irgendwie Steuerfrei sind (obwohl ja doch etwas für mich in die Versicherungen eingezahlt wird).

            Was macht dich daran stutzig?
            Wer Lohn bekommt muss die Sozialversicherungsbeiträge (selber) zahlen und kann sie dann auch als Sonderausgaben absetzen. Wer hingegen Lohnersatzleistungen bekommt, der hat damit quasi die Sozialversicherung inclusive, und kann die Beiträge natürlich nicht mehr absetzen (hat er ja gar nicht selber gezahlt).


            >>>Meine Frau hatte 28000€ Gehalt mit Lohnsteuerabzügen und 1000€ Krankengeld ... was zusammen beu uns dann bei der Steuerklasse 4 +/-0€ bei der Erklärung nach meinen jetzigen Berechungen ausmacht.

            Eigentlich entspricht das genau der Intention der Regelung. Egal ob man 12 Monate normal arbeitet, oder nur 10 Monate und die zwei restlichen arbeitslos oder krank ist, die Steuer sollte passen.
            Das liegt daran, dass bei dem monatlichen Lohnsteuerabzug davon ausgegangen wird, dass es 12 Monate den gleichen Betrag gibt. Und wenn du nun beispielsweise 2 Monate ohne Lohn hast, dann tritt der Progressionsvorbehalt an die Stelle des Lohns.
            In der Praxis stimmt es aber oft doch nicht, und das liegt z.B. daran, dass die Lohnersatzleistungen regelmäßig niedriger als der Lohn sind.
            [ich hoffe, ich hab' jetzt nicht allzusehr verwirrt]


            >>>Und ja, es wurden die ganzen kosten vond er Krankenkasse übernommen, es kann also nur die max. Belastungsgrenze von 1% herangezogen werden.

            Von was für einer Belastungsgrenze sprichst du da? Die für die außergewöhnlichen Belastungen? (die spielt hier noch keine Rolle, denn deine Kosten sind ja offenbar gar nicht absetzbar)

            Stefan

            PS: @Elster-Tester, wie bekommst du die Zitate hin?
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              PS: @Elster-Tester, wie bekommst du die Zitate hin?
              Ich hoff ich darf das auch beantworten

              (aber vielleicht weiß ich's auch gar nicht, weil Dein Problem woanders liegt?)

              In jedem einzelnen Beitrag eines Threads steht ja rechts unten (in der grau unterlegten Zeile) der Link Zitieren. Da einfach draufklicken.

              Um einzelne Sätze zu zitieren (so hast Du's ja auch gemacht, wenn auch nicht mit der entsprechenden Funktion) hilft das gute alte Copy & Paste, und dann halt entfernen was man nicht braucht.

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                #8
                AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

                ... hilft das gute alte Copy & Paste, und dann halt entfernen was man nicht braucht.
                Ich mache das eigentlich immer so. Selten ist ein Beitrag so interessant, dass man ihn komplett zitieren müsste.

                Es geht auch ziemlich schnell, wenn man sich ['Quote] und ['/Quote] - natürlich ohne Hochkomma - in eine Textdatei auf dem Desktop legt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Eintragung von Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse ....

                  Hallo,

                  danke, das mit dem quote kenne ich natürlich, nur funktionierte das hier nicht (vorhin extra noch mal probiert).

                  Aber jetzt nochmal testen:
                  Klappt,
                  warum auch immer, aber vielleicht hatte ich mich auch verschrieben.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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