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Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

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    Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

    Hallo Ihr,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Die Berechnung hier weicht um ca. 200 Euro ab.
    Es stimmen alle Werte überein, bis auf das zu versteuernde Einkommen.

    Das Elsterformular zieht Freibeträge für das Kind ab, aber das FA nicht?
    Das Finanzamt zieht den Freibetrag aber nicht ab? Nur beim Soli.

    So bei Elster:
    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxxxx
    Freibeträge für das am 1.10.2010 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -4.896
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxxxx

    Ich verstehe es nicht. Könnt Ihr helfen?
    Also ich verstehe nicht, warum Elster das abzieht, aber das FA nicht? Machen nicht beide eine Günstigerprüfung?


    Gruß Ute
    Zuletzt geändert von Wummi; 22.03.2016, 20:17.

    #2
    AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

    Was hast Du in Zeile 11 (für 2014) oder 10 (für 2015) der Anlage Vorsorgeaufwand angekreuzt?

    Zitat von Wummi Beitrag anzeigen
    Es stimmen alle Werte überein, bis auf das zu versteuernde Einkommen.
    Da ja das zu versteuernde Einkommen hier berechnet wird, muss vorher schon eine Abweichung sein! Wo taucht die Abweichung in der Berechnung zuerst auf?

    Kommentar


      #3
      AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

      ich habe in der STeuererklärung 2015 in Zeile 10 "nein" angekreuzt.

      Die Beiträge weichen erst bei dem "zu versteuerndem" Einkommen ab.

      Kommentar


        #4
        AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

        Hallo,

        >>>ich habe in der STeuererklärung 2015 in Zeile 10 "nein" angekreuzt.

        Und stimmt das auch? Bist du kein Arbeitnehmer?


        >>>Die Beiträge weichen erst bei dem "zu versteuerndem" Einkommen ab.

        Da stimme ich L. E. Fant zu, das kann nicht sein (die Zeile "zu versteuerndes Einkommen" ist eine Summe bzw. Differenz, da muss auch vorher etwas anders sein).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

          Zitat von Wummi Beitrag anzeigen
          Die Beiträge weichen erst bei dem zu versteuerndem Einkommen ab.
          Also das heißt sinngemäß:

          Elster-Berechnung:

          Gesamtbetrag der Einkünfte 25.000 - Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 4.000 = zu versteuerndes Einkommen 21.000

          Bescheid:

          Gesamtbetrag der Einkünfte 25.000 - Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 4.000 = zu versteuerndes Einkommen 22.000

          ?

          Dann ist also in einer der beiden Berechnungen ein Rechenfehler! In meinem Beispiel wäre der im Bescheid (25.000-4.000=22.000).

          (Ehrlich gesagt, das glaub ich Dir nicht!)

          Kommentar


            #6
            AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

            Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt..

            also Elster sagt:

            Einkommen - 25.000 Euro
            abzüglich Kinderfreibetrag Kind - 4896 Euro
            zu versteuerndes Einkommen = 20.104 Euro
            zu versteuern nach Grundtarif = 20104 entspricht xxxx Euro Steuer
            abzgl. haushaltsnahe Dienstleistungen - xx
            zzgl. Kindergeld 1128 Euro
            = festzusetzende Einkommensteuer

            der Steuerbescheid sagt:

            Einkommen - 25.000 Euro
            zu versteuern nach Grundtarif = xxxx Euro Steuer (anderer Betrag als bei Elster)
            = festzusetzende Einkommensteuer (somit natürlich auch anderer Betrag als bei Elster)

            die festzusetzende Einkommensteuer weicht um 200 Euro ab, zu meinen ungunsten. Sprich Elster hat mehr ausgerechnet.

            Bis zum Einkommen sind beide Berechnungen gleich.
            Die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen sind gleich.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            >>>ich habe in der STeuererklärung 2015 in Zeile 10 "nein" angekreuzt.

            Und stimmt das auch? Bist du kein Arbeitnehmer?


            >>

            Doch, ich bin arbeitnehmer, aber ich habe keine Ansprüche zu den genannten Punkten.. und da man etwas ausfüllen muss, hab ich Nein angekreuzt.

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              #7
              AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

              Hallo,

              >>>Doch, ich bin arbeitnehmer, aber ich habe keine Ansprüche zu den genannten Punkten.

              Zahlt dein Arbeitgeber denn nicht - wie üblich - grob die Hälfte deiner Sozialversichungen?

              EDIT: Wenn die Vorsorgeaufwendungen aber identisch sind, dann spielt das keine Rolle, du lagst offenbar sogar unter 1900 Euro. Das Kreuz in Zeile 10 erhöht nämlich nur den Freibetrag, wenn man den aber gar nicht erreicht ändert es natürlich nichts.


              Die Unterschiede beim zu versteuerten Einkommen deuten jetzt auf einen Progressionsvorbehalt hin, gab es den? (sollte auch im Bescheid stehen, ggf. unter den Erläuterungen).

              Stefan

              PS: Warum xxx-st du die Steuern? Wenn du schon dein Einkommen offenbarst, dann ist auch die Steuer kein Geheimnis mehr.
              Zuletzt geändert von reckoner; 22.03.2016, 22:04.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                Dein Arbeitgeber muss sich an Deiner Krankenversicherung beteiligen! Also kreuz mal 'Ja' an und rechne nochmal! Stimmt's jetzt?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                  nein es weicht immer noch die festzusetzende Einkommensteuer ab.

                  Der Unterschied liegt für mich in der Berechnung des zu verteuernden Einkommens. Einmal wird der hälftige Kinderfreibetrag abgezogen, einmal nicht. Ich frage mich warum?

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  PS: Warum xxx-st du die Steuern? Wenn du schon dein Einkommen offenbarst, dann ist auch die Steuer kein Geheimnis mehr.
                  das ist nicht mein Einkommen.. ;-)

                  - - - Aktualisiert - - -

                  übrigens bei der Berechnung des Solis wird der Kinderfreibetrag von 4896 Euro abgezogen. Also bei der Berechnung des Solis legen sie das zu versteuernde Einkommen zugrunde, welches Elster für Soli und Steuer zugrunde legt.

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                    #10
                    AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                    Hallo,

                    ich hab' oben nochmal editiert, bitte nochmal nachlesen.
                    An dem falschen Kreuz in Zeile 10 liegt es imho nicht.

                    Nochmal: Gab es einen Progressionsvorbehalt? In den meisten Fällen wird das durch Lohnersatzleistungen begründet (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 etc.).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                      Übrigens:
                      im Bescheid steht..


                      Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuenden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für die Kinder berücksichtig.

                      Das ist ja das, was ich meine.. warum macht Elster das nicht?

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      ich hab' oben nochmal editiert, bitte nochmal nachlesen.
                      An dem falschen Kreuz in Zeile 10 liegt es imho nicht.

                      Nochmal: Gab es einen Progressionsvorbehalt? In den meisten Fällen wird das durch Lohnersatzleistungen begründet (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 etc.).

                      Stefan
                      hab ich gelesen.
                      nein kein Progressionsvorbehalt. Gab auch keine Lohnersatzleistungen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                        Hallo,

                        >>>Das ist ja das, was ich meine.. warum macht Elster das nicht?

                        Ich vermute, dass es doch noch irgendwelche Abweichungen gab.
                        Stimmt beispielsweise die Höhe des Kindergeldes (obwohl, eigentlich meckert Elster da immer).

                        Außerdem ist die Berechnung von Elster nicht umsonst unverbindlich.

                        Trotzdem würde ich das weiter ergründen, denn eine Vergleichsberechnung darf eigentlich nicht zu mehr Steuern führen.
                        Erstelle doch mal eine neue Steuererklärung und nimm' dabei - soweit möglich - die Daten aus dem Bescheid als Grundlage und probiere solange bis die Berechnung mit dem Bescheid übereinstimmt.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                          Hallo,

                          @reckoner

                          Zitat: Wenn die Vorsorgeaufwendungen aber identisch sind, dann spielt das keine Rolle, du lagst offenbar sogar unter 1900 Euro. Das Kreuz in Zeile 10 erhöht nämlich nur den Freibetrag, wenn man den aber gar nicht erreicht ändert es natürlich nichts.

                          Bei diesem Einkommen (Grundtarif) werden mit Sicherheit 1900 € erreicht

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            @reckoner

                            Zitat: Wenn die Vorsorgeaufwendungen aber identisch sind, dann spielt das keine Rolle, du lagst offenbar sogar unter 1900 Euro. Das Kreuz in Zeile 10 erhöht nämlich nur den Freibetrag, wenn man den aber gar nicht erreicht ändert es natürlich nichts.

                            Bei diesem Einkommen (Grundtarif) werden mit Sicherheit 1900 € erreicht

                            Gruß FIGUL
                            Vermutlich ist es genau andersrum :

                            Die Krankenversicherung übersteigt die 2.800 Euro.
                            Trotzdem wäre JA in Zeile 10 natürlich richtig.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                              Zitat von Wummi Beitrag anzeigen
                              Übrigens:
                              im Bescheid steht..


                              Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuenden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für die Kinder berücksichtig.

                              Das ist ja das, was ich meine.. warum macht Elster das nicht?
                              Kann es sein, dass Sie kein Kindergeld in die Anlage Kind eingetragen haben? Da das Kindergeld vermutlich an die Mutter ausgezahlt wurde? Zurechnen lassen müssen Sie es sich bei einem eigenen Kind trotzdem. Wenn der Eintrag in ElsterFormular fehlt, rechnet das Programm mit dem Kinderfreibetrag. Das Programm des Finanzamts führt im Hintergrund eine Günstigerprüfung durch, da es nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag gibt. Da in Ihrem Fall das Kindergeld günstiger ist, wird kein Freibetrag mehr gewährt (andernfalls würde das Kindergeld gegengerechnet).

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