AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
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Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
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AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
Mal wieder was zum Thema Dread-Disease: Hintergrundinformationen (und bald auch Informationen zum steurlichen Teil) kann man auf www.dread-disease-info.de nachlesen
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AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
Hallo,
@kirsten_s
Du schießt den Vogel ab.
Gruß FIGUL
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AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
Zitat von kirsten_s Beitrag anzeigenHättest du mal weiter gedacht und das genau so beim 1. Mal geschrieben, wäre der Thread dananch beendet gewesen.
Es ist natürlich ausgeschlossen, dass die Mühe, die jemand sich mit deinen Fragen gibt, irgendwie mit deinen Ton zusammen hängt.
Zitat von kirsten_s Beitrag anzeigenTrollig wird ein Post erst, wenn es irgendjemanden gibt, der scheinbar so viel Langeweile hat, dass er meint, darauf und darauf und darauf auch noch antworten zu müssen!
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AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
Zitat von neysee Beitrag anzeigen...was die Grenze auf etwa 18T€ Bruttojahresentgelt reduziert.
Zitat von neysee Beitrag anzeigenDeine Antwort war genauso trollig wie deine anderen Posts.
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AW: Dread-Disease-Versicherung - wo eintragen?
Hättest du ein bisschen weiter gedacht, wäre dir eingefallen, dass auch der AN-Anteil der ALV sonstiger Vorsorgeaufwand ist, was die Grenze auf etwa 18T€ Bruttojahresentgelt reduziert. Deswegen hatte ich auch ausdrücklich gefragt, ob der Höchstbetrag überschritten wurde. Deine Antwort war genauso trollig wie deine anderen Posts.
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenSagen wir mal so: die Zahl derjenigen, die dich vermissen, könnte sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Nebenbei gesagt: Eine Dread-Disease-Versicherung IST absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z. B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind.
Bitte mal die Gesetzesgrundlage für diese Behauptung (ich meine den ersten Teil, das mit der Höchstgrenze stimmt natürlich).
>>>Da eine Dread-Disease-Versicherung keine BU-Versicherung ist (auch, wenn sie oft als Alternative für Menschen dient, die keine BU kriegen), keine Unfallversicherung, sondern eine Kapitallebensversicherung mit vorgezogener Leistung beim Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, kommt sie wenn in Zeile 51, insofern die anderen dort genannten Kriterien zutreffen.
Ist das wirklich eine Kapitalversicherung, sprich es wird in jedem Fall Geld ausgezahlt (entweder bei Eintritt des versicherten Ereignisses, oder halt am Ende der Vertragslaufzeit)?
Ich kenne solche Versicherungen nicht, aber ich vermute, dass es eher Risikoversicherungen sind. Oder?
Trotzdem ist es imho nicht absetzbar, weil das - wie schon gesagt - nur bei Todesfallversicherungen geht. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.
Stefan
Im Gesetz ist dies eben scheinbar nicht konkret geregelt, aber de facto.
Schau mal hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenDu kennst sie nicht, aber vermutest trotzdem, oder?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIst das denn so schwierig, dass das hier überhaupt gefragt werden muss?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt in der Anlage Vorsorgeaufwand eine Zeile 50!
Hier kann man u. a. Beiträge zu Unfallversicherungen und zu Risikoversicherungen eintragen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.
Eine Versicherung, die auch für den Fall einer schweren Krankheit ohne Unfall eine Leistung vorsieht, wird dort nicht erwähnt, weil der Gesetzeswortlaut das so nicht vorsieht.
Es wird aber dennoch die Auffassung vertreten, dass die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen gelten.
DAS ist die richtige Antwort, wie ich mittlerweile bestätigt bekommen habe - DANKE!
Sorry, Charlie24, ich hatte deinen Beitrag tatsächlich im allgemeinen Gewimmel der Beiträge übersehen.
Ich sag doch, wenn nur antwortet, wer was weiß... aber lassen wird das ;-)
Nebenbei gesagt: Die Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro und wird, das gebe ich jetzt einfach mal so wieder, bei einem Bruttolohn von 22.000 Euro bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht. Merke: Dread Disease absetzbar, wenn vor 2005 abgeschlossen, aber dann doch nicht, weil... wer weniger als 22.000 Euro brutto verdient, wird kaum eine Versicherung abschließen, die (je nach Ausgestaltung) mehrere Hundert Euro im Monat kostet.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMit ElsterFormular hat das aber jetzt nicht wirklich etwas zu tun. Die Zeile 50 gibt es sicher auch im Papierformular.
Hahahaha... trotzdem danke für eure Zeit, und besonderen Dank an Charlie24.
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Hallo,
>>>Du kennst sie nicht, aber vermutest trotzdem, oder?
Ja, aber nicht trotzdem, sondern gerade deswegen. Wenn ich es genau wüsste müsste ich nicht vermuten.
Und ich hab' sicher keine Lust mich durch irgendwelche Versicherungsbedingungen zu quälen, noch dazu wo wir den genauen Tarif gar nicht kennen.
Jedenfalls ist es für mich schon logisch, dass eine solche Versicherung ähnlich einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, und die ist eben - oft - keine Kapitalversicherung.
Stefan
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigen>>>Da eine Dread-Disease-Versicherung keine BU-Versicherung ist (auch, wenn sie oft als Alternative für Menschen dient, die keine BU kriegen), keine Unfallversicherung, sondern eine Kapitallebensversicherung mit vorgezogener Leistung beim Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, kommt sie wenn in Zeile 51, insofern die anderen dort genannten Kriterien zutreffen.
Ist das wirklich eine Kapitalversicherung, sprich es wird in jedem Fall Geld ausgezahlt (entweder bei Eintritt des versicherten Ereignisses, oder halt am Ende der Vertragslaufzeit)?
Diese Auffassung wie auch die Konstruktion der Policen mag heute anders aussehen, was aber nicht relevant wäre, da der Vertragsbeginn vor 2005 dann offensichtlich nicht mehr erfüllt wäre.
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenIch kenne solche Versicherungen nicht, aber ich vermute, dass es eher Risikoversicherungen sind. Oder?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Nebenbei gesagt: Eine Dread-Disease-Versicherung IST absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z. B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind.
Bitte mal die Gesetzesgrundlage für diese Behauptung (ich meine den ersten Teil, das mit der Höchstgrenze stimmt natürlich).
>>>Da eine Dread-Disease-Versicherung keine BU-Versicherung ist (auch, wenn sie oft als Alternative für Menschen dient, die keine BU kriegen), keine Unfallversicherung, sondern eine Kapitallebensversicherung mit vorgezogener Leistung beim Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, kommt sie wenn in Zeile 51, insofern die anderen dort genannten Kriterien zutreffen.
Ist das wirklich eine Kapitalversicherung, sprich es wird in jedem Fall Geld ausgezahlt (entweder bei Eintritt des versicherten Ereignisses, oder halt am Ende der Vertragslaufzeit)?
Ich kenne solche Versicherungen nicht, aber ich vermute, dass es eher Risikoversicherungen sind. Oder?
Trotzdem ist es imho nicht absetzbar, weil das - wie schon gesagt - nur bei Todesfallversicherungen geht. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.
Stefan
Legal, Illegal, 's egal
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Hallo,
>>>Nebenbei gesagt: Eine Dread-Disease-Versicherung IST absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z. B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind.
Bitte mal die Gesetzesgrundlage für diese Behauptung (ich meine den ersten Teil, das mit der Höchstgrenze stimmt natürlich).
>>>Da eine Dread-Disease-Versicherung keine BU-Versicherung ist (auch, wenn sie oft als Alternative für Menschen dient, die keine BU kriegen), keine Unfallversicherung, sondern eine Kapitallebensversicherung mit vorgezogener Leistung beim Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, kommt sie wenn in Zeile 51, insofern die anderen dort genannten Kriterien zutreffen.
Ist das wirklich eine Kapitalversicherung, sprich es wird in jedem Fall Geld ausgezahlt (entweder bei Eintritt des versicherten Ereignisses, oder halt am Ende der Vertragslaufzeit)?
Ich kenne solche Versicherungen nicht, aber ich vermute, dass es eher Risikoversicherungen sind. Oder?
Trotzdem ist es imho nicht absetzbar, weil das - wie schon gesagt - nur bei Todesfallversicherungen geht. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.
Stefan
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Kommt, lasst es und gut ist. Ich kann zwar gut reden, war am Thread nicht beteiligt. Aber wir haben Alle Wichtigeres zu tun.
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Zitat von kirsten_s Beitrag anzeigenIch bedanke mich bei meysee für die Antwort, wünsche allseits noch eine fröhliche Wiedergabe der jeweiligen Wissensstände und mailde mich wieder ab.
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenUnd, sind sie das?
Zitat von neysee Beitrag anzeigenPS: Dir ist klar, dass das Thema in diesem Forum eigentlich mit der Antwort durch ist, dass die Beiträge in der elektronischen Erklärung in die selbe Zeile kommen wie im Papiervordruck?
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenDa eine Dread-Disease-Versicherung keine BU-Versicherung ist (auch, wenn sie oft als Alternative für Menschen dient, die keine BU kriegen), keine Unfallversicherung, sondern eine Kapitallebensversicherung mit vorgezogener Leistung beim Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, kommt sie wenn in Zeile 51, insofern die anderen dort genannten Kriterien zutreffen.
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo kirsten_s,
M.E. = hier helfen Anwender anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung und geben ihren Wissensstand wieder, die Teilnehmer des Forums sind keine Steuerberater oder Versicherungexperten.
Wenn der Wissensstand nicht ausreicht, um eine Frage zu beantworten, schreibe ich doch einfach nichts dazu und fertig.
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenDie Auskünfte sind also immer unverbindlich und können auch mal falsch sein, weil der Sachverhalt vielleicht nur halb geschildert wurde und der TE sich falsch ausgedrückt hat usw.
Tschüß
Ich bedanke mich bei meysee für die Antwort, wünsche allseits noch eine fröhliche Wiedergabe der jeweiligen Wissensstände und mailde mich wieder ab.
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Zu deinem 2. Satz: M.E. = Ich habe keinen Schimmer, aber ich schreib mal was...
Zu deinem 3. Satz: Danke für den Tipp - ich frage gerade hier die Teilnehmer des Forums.
M.E. = hier helfen Anwender anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung und geben ihren Wissensstand wieder, die Teilnehmer des Forums sind keine Steuerberater oder Versicherungexperten.
Die Auskünfte sind also immer unverbindlich und können auch mal falsch sein, weil der Sachverhalt vielleicht nur halb geschildert wurde und der TE sich falsch ausgedrückt hat usw.
Tschüß
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