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KAP und Kirchensteuer

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    KAP und Kirchensteuer

    Hallo, ich habe bei KAP, Seite 2, 47 Kirchensteuer eingegeben (die ich gezahlt habe, obwohl ich nicht in der Kirche bin) und die möchte ich mir jetzt gerne wieder holen.
    Muss ich bei Sonderausgaben 42, Kirchensteuer die Kirchensteuer von KAP auch eingeben ?

    Da steht "soweit diese nicht als zuschlag zur abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde" .... verstehe ich nicht :-)

    Danke!

    #2
    AW: KAP und Kirchensteuer

    Hallo,

    wenn Sie die Hilfe in ElsterFormular einblenden steht da:
    Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2015 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, voraus- / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2015 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein.

    also wenn Angabe auf Anlage KAP aufgeführt wird, dann hier nicht mehr addieren.

    Kommando zurück, wenn es Kapitalertragssteuer ist, doch addieren!
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 24.03.2016, 23:57.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: KAP und Kirchensteuer

      Hallo,

      >>>Kommando zurück, wenn es Kapitalertragssteuer ist, doch addieren!

      Warum?
      Die Kirchensteuern sollen hier doch gar nicht abgesetzt werden, sondern erstattet. Und damit haben sie im Hauptvordruck sowieso nichts zu suchen.

      Außerdem: Abgeltungsteuer=Kapitalertagsteuern (zumindest in diesem Fall so gemeint)


      >>>die ich gezahlt habe, obwohl ich nicht in der Kirche bin

      Warum war das denn so? Ausgetreten? Wenn ja, wann genau?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: KAP und Kirchensteuer

        Moin, also NICHT im Hauptvordruck eintragen ?

        Es war so, ich bin ende 2014 aus der kirche ausgetreten und habe anfang 2015 wertpapiere verkauft und die hatten das noch nicht im system, das ich ausgetreten bin.

        und nun möchte ich das gerne wieder haben.

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          #5
          AW: KAP und Kirchensteuer

          Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
          Moin, also NICHT im Hauptvordruck eintragen ?

          Es war so, ich bin ende 2014 aus der kirche ausgetreten und habe anfang 2015 wertpapiere verkauft und die hatten das noch nicht im system, das ich ausgetreten bin.

          und nun möchte ich das gerne wieder haben.
          Nur in der Anlage KAP eintragen

          Im Hauptvordruck nicht.

          Steht ja auch so dort :
          Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist.
          Mfg

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            #6
            AW: KAP und Kirchensteuer

            Hallo,

            ja, mit dem Hauptvorduck hat das nichts zu tun (wie gesagt trägt man dort ein, was man absetzen möchte, und bei den KAP-Kirchensteuern nicht einmal die).

            Ich hab' es gerade mal ausprobiert und festgestellt, dass die Elsterberechnung damit grundsätzlich nicht klar kommt.
            Es wird gemeckert, dass ohne Angabe einer Religionszugehörigkeit (Hauptvordruck Seite 1) in der Anlage KAP Kirchensteuern angegeben wurden. Die monatliche Angabe (wieder Hauptvordruck Seite 1, erreichbar über den Button am rechten Rand) bringt in diesem Fall auch nichts.

            Ich würde wohl zur Sicherheit die Günstigerprüfung beantragen (KAP Zeile 4); dann müssen aber ALLE Kapitalerträge erklärt werden. Und vielleicht die Besonderheit in einem Anschreiben erläutern.

            Später den Steuerbescheid entsprechend zu überprüfen versteht sich eigentlich von selbst.

            Stefan

            PS: Mich wundert, dass diese Problem hier zum ersten mal auftaucht. Denn es dürfte fast jeden betreffen, der Kapitalerträge hat und nach dem Stichtag (irgendwann im Sommer) bis zum Ende des Jahres aus der Kirche austritt, so selten ist das ja nun nicht.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: KAP und Kirchensteuer

              Ah okay, Danke Danke für eure Hilfe! Wieder ein bisschen schlauer ;-)

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                #8
                AW: KAP und Kirchensteuer

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Die Kirchensteuern sollen hier doch gar nicht abgesetzt werden, sondern erstattet. Und damit haben sie im Hauptvordruck sowieso nichts zu suchen.
                mea culpa, genau lesen und richtig verstehen oder bedeckt halten.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: KAP und Kirchensteuer

                  Also ich werde es im Hauptvordruck nicht eintragen und in einen Vermerk drauf hinweisen, das ich kirchensteuer gezahlt habe, obwohl ich nicht in der kirche bin.

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                    #10
                    Sparerpauschbetrag in KAP wo / was eintragen

                    Bevor wir in den anderen Thread durcheinander kommen mache ich lieber einen anderen auf.

                    In der steuerbescheinigung von meiner bank steht:

                    ""Höhe des in anspruch genommenen sparer-pauschbetrages : 651€
                    zeile 12 oder 13 KAP""

                    wo muss ich was eintragen ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Sparerpauschbetrag in KAP wo / was eintragen

                      Stefan hat ja trotzdem im anderen Thread gantwortet:

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      nun gut, jetzt steht die Frage hier.


                      >>>ich habe den sparer-pauschbetrag inanspruch genommen 641€ muss ich den bei KAP 12 eingeben und bei 13, 0 reinschreiben ?

                      Das kann man so nicht beantworten, es kommt entweder in 12 oder in 13, je nach dem ob du diese Erträge erklären willst oder nicht.

                      Sag' doch mal warum du überhaupt eine Anlage KAP abgeben willst.

                      Stefan

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                        #12
                        AW: Sparerpauschbetrag in KAP wo / was eintragen

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Stefan hat ja trotzdem im anderen Thread gantwortet:
                        weil ich einen gewinn erwirtschaft habe und es in der Jahressteuererklärung von meiner bank drin steht.

                        In der steuerbescheinigung von meiner bank steht:

                        ""Höhe des in anspruch genommenen sparer-pauschbetrages : 651€
                        zeile 12 oder 13 KAP"

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                          #13
                          AW: Sparerpauschbetrag in KAP wo / was eintragen

                          Warum willst Du denn eine Anlage KAP abgeben? Was hast Du in den Zeilen 4-6 angekreuzt?

                          Zeile 12 ist zu verwenden wenn die dazugehörigen Erträge in den Zeilen 7-11 erklärt werden. Steht aber auch so da!

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                            #14
                            AW: Sparerpauschbetrag in KAP wo / was eintragen

                            eigentlich geht es um meine Kirchensteuer die ich zurück haben möchte, da ich nicht in der kirche bin.

                            in zeile 7 und 8 habe ich den wert eingegeben der in meiner steuerbescheinigung drinsteht, daher muss ich doch auch den wert in 12 oder 13 eingeben oder interessiert das keinen.

                            ich habe 5 angekreuzt wegen der Kirchensteuer.

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                              #15
                              AW: KAP und Kirchensteuer

                              Hallo nexttime,

                              warum denn so ein Durcheinander? Du hast doch schon einen eigenen Thread zum Thema, ich hab' es deshalb mal zusammengeführt.

                              Zur Frage:
                              Bei Antrag Zeile 5 und/oder 6 müssen nicht zwingend alle Kapitalerträge erklärt werden, es reichen die Banken die fehlerhaft sind. Und dafür gibt es dann die getrennte Angabe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages.

                              Zeile 12: Die Summe aus den erklärten Steuerbescheinigungen.
                              Zeile 13: Die Summe aller anderen Banken.

                              Wenn man korrekt freigestellt hat (also nicht zu viel), dann darf wiederum die Summe von Zeile 12 und 13 nicht höher als 801/1602 Euro sein, und auch nicht höher als der Betrag in Zeile 7.

                              EDIT: Das mit Zeile 7 stimmt doch nicht, es kann ja auch Banken ausschließlich mit Verlust geben. Und dann könnte Zeile gemindert werden, ohne dass es sich auch den Sparer-Pauschbetrag ausgewirkt hat. Das ist auch gerade einer der Gründe für die Abgabe der KAP (Ausgleich von Verlusten).

                              Stefan
                              Zuletzt geändert von reckoner; 26.03.2016, 10:02.
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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