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Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

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    Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

    Hallo,

    ich versuche mich gerade erstmalig an der Einkommenssteuererklärung mit Elster Web (mit smartsteuer auch schon ausgerechnet mit gleichem Ergebnis).
    Ich habe soweit alles ausgefüllt und auf Plausibilität getestet. Es scheint soweit alles ok. Was mich stutzig macht ist, dass ich mich gleich unten genannter Grundlage für das Jahr 2013 240,00€ nachzuzahlen habe (2012 ohne Kind, 2014 und 2015 ergibt sich rechnerisch eine Erstattung). Hier meine Daten:

    ledig
    Wohnort Berlin
    1 Kind seit dem 28.02.2013
    2013 nicht in Elternzeit gewesen (war ich erst 2014)
    lebe mit meiner Partnerin und unserem Kind im gleichen Haushalt
    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (2013 immer gleicher Arbeitgeber)
    nicht kirchensteuerpflichtig
    2013 keine Kinderbetreuungskosten (Kita erst ab 01.03.2014)

    Zahl der Kinderfreibeträge gemäß Lohnsteuerbescheinigung 0,0
    Lohnsteuerklasse 1
    Fortbildungskosten 2013 (Abendstudium) = 240€ Brutto
    Arbeitswege habe ich eingetragen
    Kontoführungsgebühren wurden eingetragen
    Schornsteinpfegerkosten wurden eingetragen
    KFZ Haftpflichkosten wurden eingetragen

    Habe aus mir nicht bekannten Gründen 2013 zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten:

    01.01 -31.01
    Bruttolohn 2280,55
    Lohnsteuer 281,75
    Soli 15,49
    AG Anteil RV 215,51
    AN Anteil RV 215,51
    AN Beitrag gesetzl KV 187,01
    AN Beitrag soz. PV 29,08
    AN Beitrag zur AV 34,21


    01.01 -31.12
    Bruttolohn 33053,53
    Lohnsteuer 4794,13
    Soli 263,61
    AG Anteil RV 3145,28
    AN Anteil RV 3145,28
    AN Beitrag gesetzl KV 2729,29
    AN Beitrag soz. PV 417,62
    AN Beitrag zur AV 499,29


    Habe die Summe beider Lohnsteuerbescheinigungen addiert mit folgendem Ergebnis:

    01.01 -31.12
    Bruttolohn 35334,08
    Lohnsteuer 5075,88
    Soli 279,10
    AG Anteil RV 3360,79
    AN Anteil RV 3360,79
    AN Beitrag gesetzl KV 2916,30
    AN Beitrag soz. PV 446,70
    AN Beitrag zur AV 533,50

    Kann mir bitte jemand sagen, ob mit diesen Angaben eine Nachzahlung von ca. 240€ korrekt/üblich ist? Mich wundert es ein wenig.
    Ich kann mir ggf. nur vorstellen, dass ich irgendwas bzgl unseres Kindes falsch eingegben haben könnte.
    Wenn noch andere daten gebraucht werden reiche ich die gerne nach
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von dynasti; 25.03.2016, 11:44.

    #2
    AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

    Hallo,

    Höhe der WK. ?Du hast dazu keine Angaben gemacht. Arbeitstage, Entfernung.
    Schornsteinfeger nicht berücksichtigt. k.A.

    Warum hast du die 2 Bescheinigungen addiert? Einmal StKl.6?
    Ich denke mal, die 2. Besch ist eine Korrektur, dann darfst du nur die Werte der 2. eintragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

      Ich arbeite 5 Tage die Woche Mo-Fr
      Schornsteinpfeger gemäß Betriebskosten (76€ anteilig ich 38€) wurden berücksichtigt
      Arbeitstage gesamt 222 Urlaubstage 30
      Fahrtweg nur 3km Hin

      Lohnsteuerklasse jeweils 1

      Das mit der Korrektur erscheint mir schlüssig. Wie kann ich das prüfen?

      - - - Aktualisiert - - -

      Daten habe ich angepasst im Elster Formular. Habe jetzt nur die 2te Bescheinigung wo 01.01. - 31.12 berücksichtigt. Ergibt jetzt eine Erstattung von ca. 89€

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        #4
        AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

        Hallo,

        Zitat: Frag doch einfach in der Lohnbuchhaltung.
        WK brauchst du keine einzutragen. Die 1000 €-Pauschale werden nicht erreicht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

          Du meinst Wegekosten? Aber wenn ich die KFZ Haftpflicht mit angebe muss ich dann nicht auch die WK angeben. Wo gabe ich eigentlich die Wege von zuhause zum Standort des Abendstudiums ein (war 3mal dieWoche, Strecke 10km).

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            #6
            AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

            Hallo,

            ergibt bei mir Erstattung - 165 € Lst und 66,77 Soli-

            Gruß FIGUL

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von dynasti Beitrag anzeigen
            Du meinst Wegekosten? Aber wenn ich die KFZ Haftpflicht mit angebe muss ich dann nicht auch die WK angeben. Wo gabe ich eigentlich die Wege von zuhause zum Standort des Abendstudiums ein (war 3mal dieWoche, Strecke 10km).
            Hallo,

            das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
            Die Autoversicherung macht sich außerdem bei dir nicht bemerkbar - 1900 €-Regelung-

            Punkt 2:Anlage N Fortbildungskosten (hier gefahrene km)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

              Zitat von dynasti Beitrag anzeigen
              Du meinst Wegekosten?
              Werbungskosten.

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

                vielen Dank für Eure Hilfe.

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                  #9
                  AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

                  Also ich bin der Meinung, es kann eigentlich zu einer Nachzahlung kommen. Aber hast du denn die Tipps auch aktiviert. Bearbeite ich meine Erklärung, schau ich immer danach und da kannst du echt den einen oder anderen Euro rausholen. Da sind oft Dinge dabei,an die ich am Leben nie denken würde. Viel Glück auf jeden Fall noch.

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                    #10
                    AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

                    Hallo,

                    überschneiden sich die Lohnsteuerbescheinigungen wirklich (2x Januar), oder hast du dich nur vertippt?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      überschneiden sich die Lohnsteuerbescheinigungen wirklich (2x Januar), oder hast du dich nur vertippt?

                      Stefan
                      Das scheint der Knackpunkt zu sein.

                      Da kann wohl nur der Arbeitgeber Licht ins Dunkle bringen, was es sich mit den zwei Bescheinigungen auf sich hat.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Nachzahlung trotz Lohnsteuerklasse 1 und Kind

                        Da kann wohl nur der Arbeitgeber Licht ins Dunkle bringen, was es sich mit den zwei Bescheinigungen auf sich hat.
                        Im öffentlichen Dienst kriegt man hin und wieder auch eine Bezüge- oder Gehaltsmitteilung.

                        Den Jahresbruttolohn anhand solcher Unterlagen selbst nachzurechnen, sollte deshalb keine Hexerei sein. Sonst muss der TE eben bis zum kommenden Dienstag warten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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