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Kirchensteuer

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    Kirchensteuer

    Hallo,
    ein Freund ist vom 1.1-6.4. Student gewesen und brauchte da keine Kirschsteuer zahlen. Danach hat er gearbeitet und Kirchensteuer bezahlt.
    Im Hauptvordruck Zeile 42 und Anlage N Zeile 6 wurde der gezahlte Beitrag für den Zeitraum 7.4.-31.12 eingetragen.
    Bei der Berechnung wird jedoch das ganze Jahr berücksichtigt, so dass er Kirchensteuer nachzahlen müsste.
    Wo liegt sein Fehler ?

    #2
    AW: Kirchensteuer

    Welcher Fehler? Er war doch das ganze Jahr in der Kirche, also Kirchensteuerpflichtig.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer

      Hallo,

      Zitat: ein Freund ist vom 1.1-6.4. Student gewesen und brauchte da keine Kirschsteuer zahlen.

      Zum xten Mal. Es gibt keine Sonderregelung für Studenten im Steuerlabyrinth

      Wie es mit Kirschsteuer oder Williamschrist ausschaut ist eine andere Frage. Hier gilt Branntweinsteuer

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer

        Bei der Berechnung wird jedoch das ganze Jahr berücksichtigt, so dass er Kirchensteuer nachzahlen müsste.
        Das ist unschlüssig! Normalerweise tritt genau der gegenteilige Effekt ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer

          Hallo, da kann er leider gar nichts machen, das wird immer auf auf das Jahr berechnet. So ist nun mal der deutsche Gesetzgeber. Aber ganz ehrlich, das macht wirklich gar nicht viel aus.

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            #6
            AW: Kirchensteuer

            Hallo,

            >>>Aber ganz ehrlich, das macht wirklich gar nicht viel aus.

            Was heißt "gar nicht viel"? Es macht nichts aus, wirklich absolut nichts.

            Die Kirchensteuer muss er auch nur nachzahlen weil er auch Einkommensteuer nachzahlen muss.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Kirchensteuer

              Die Kirchensteuer muss er auch nur nachzahlen weil er auch Einkommensteuer nachzahlen muss.
              Objektiv ist diese Aussage natürlich richtig, aber das hat der TE ausdrücklich nicht gesagt!

              Es ist nur von einer Kirchensteuernachzahlung die Rede.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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