Liebes Elster-Forum,
ich bin neu hier und hoffe an Informationen zu kommen, die ich im Netz nach längerer Recherche so nicht finden konnte.
Ich weiß bis jetzt, dass ich mein Autorenhonorar für das Veröffentlichen eines Artikels in einer großen deutschen Zeitung letztes Jahr in der Anlage S angeben muss. Ich habe das Autorenhonorar letztes Jahr auf mein Konto überwiesen bekommen und auch die Rechnung der Zeitung ist auf meinen Namen ausgestellt. Allerdings besteht eine Ko-Autorenschaft meines Kollegen, der die Hälfte des Honorars erhalten hat. Diese Überweisung an meinen Kollegen sofort nach Eingang des Honorars kann ich auch belegen. Ich würde deswegen nur die Hälfte des Honorars, nämlich jene Summe, die ich auch tatsächlich behalten konnte, in der Steuererklärung erwähnen.
Wird diese Vorgehensweise vom Finanzamt akzeptiert oder gibt es hier Gründe bzw. Erfahrungen, die dagegen sprechen.
Vielen Dank für jedwedes Feedback zu dieser doch recht speziellen Frage...
ich bin neu hier und hoffe an Informationen zu kommen, die ich im Netz nach längerer Recherche so nicht finden konnte.
Ich weiß bis jetzt, dass ich mein Autorenhonorar für das Veröffentlichen eines Artikels in einer großen deutschen Zeitung letztes Jahr in der Anlage S angeben muss. Ich habe das Autorenhonorar letztes Jahr auf mein Konto überwiesen bekommen und auch die Rechnung der Zeitung ist auf meinen Namen ausgestellt. Allerdings besteht eine Ko-Autorenschaft meines Kollegen, der die Hälfte des Honorars erhalten hat. Diese Überweisung an meinen Kollegen sofort nach Eingang des Honorars kann ich auch belegen. Ich würde deswegen nur die Hälfte des Honorars, nämlich jene Summe, die ich auch tatsächlich behalten konnte, in der Steuererklärung erwähnen.
Wird diese Vorgehensweise vom Finanzamt akzeptiert oder gibt es hier Gründe bzw. Erfahrungen, die dagegen sprechen.
Vielen Dank für jedwedes Feedback zu dieser doch recht speziellen Frage...
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