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Angabe und Splitting eines Autorenhonorars von einer großen deutschen Zeitung

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    Angabe und Splitting eines Autorenhonorars von einer großen deutschen Zeitung

    Liebes Elster-Forum,
    ich bin neu hier und hoffe an Informationen zu kommen, die ich im Netz nach längerer Recherche so nicht finden konnte.

    Ich weiß bis jetzt, dass ich mein Autorenhonorar für das Veröffentlichen eines Artikels in einer großen deutschen Zeitung letztes Jahr in der Anlage S angeben muss. Ich habe das Autorenhonorar letztes Jahr auf mein Konto überwiesen bekommen und auch die Rechnung der Zeitung ist auf meinen Namen ausgestellt. Allerdings besteht eine Ko-Autorenschaft meines Kollegen, der die Hälfte des Honorars erhalten hat. Diese Überweisung an meinen Kollegen sofort nach Eingang des Honorars kann ich auch belegen. Ich würde deswegen nur die Hälfte des Honorars, nämlich jene Summe, die ich auch tatsächlich behalten konnte, in der Steuererklärung erwähnen.

    Wird diese Vorgehensweise vom Finanzamt akzeptiert oder gibt es hier Gründe bzw. Erfahrungen, die dagegen sprechen.

    Vielen Dank für jedwedes Feedback zu dieser doch recht speziellen Frage...

    #2
    AW: Angabe und Splitting eines Autorenhonorars von einer großen deutschen Zeitung

    Das hier ist ein Elster-Forum.
    Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun. Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

    Grundsätzlich gilt :

    Einnahme ist das was du von der Zeitung erhalten hast.
    Ausgabe ist das, was du an den Co -Autoren gezahlt hast.

    Die Differenz ist dein Gewinn.

    In deiner Gewinnermittlung stellst du Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
    Die Gewinnermittlung musst du mit deiner Steuererklärung einreichen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.03.2016, 21:21.
    Mfg

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