Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe schon verzweifelt nach Antworten im Nezt gesucht.
Hier meine Frage:
Ich vermiete eine möblierte Wohnung in unserem EFH.
Für diese Wohnung habe ich 2015 verschiedene geringfügige Wirtschaftsgüter wie Kleinmöbel, Teppichbrücke, Bilder etc. angeschafft.
Mir ist bekannt, dass ich diese Kosten als Werbungskosten in der Anlage V sofort absetzen kann.
Leider weiß ich nicht genau in welcher Zeile.
Hier gibt es verschiedene Meinungen selbst zwischen Steuerberater und Sachbearbeiter.
Gerhört der Gesamtbetrag dieser Anschaffungen (Beispiel 1000 Euro) nun in die Zeile 39 (2015 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können)
oder muss ich diesen Betrag in die Zeile 33, in der ich bereits seit einigen Jahren einen fixen Betrag für Abnutzung Gebäude/ 2% linear abschreibe, hinzuaddieren?
ich bin ganz neu hier und habe schon verzweifelt nach Antworten im Nezt gesucht.
Hier meine Frage:
Ich vermiete eine möblierte Wohnung in unserem EFH.
Für diese Wohnung habe ich 2015 verschiedene geringfügige Wirtschaftsgüter wie Kleinmöbel, Teppichbrücke, Bilder etc. angeschafft.
Mir ist bekannt, dass ich diese Kosten als Werbungskosten in der Anlage V sofort absetzen kann.
Leider weiß ich nicht genau in welcher Zeile.
Hier gibt es verschiedene Meinungen selbst zwischen Steuerberater und Sachbearbeiter.
Gerhört der Gesamtbetrag dieser Anschaffungen (Beispiel 1000 Euro) nun in die Zeile 39 (2015 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können)
oder muss ich diesen Betrag in die Zeile 33, in der ich bereits seit einigen Jahren einen fixen Betrag für Abnutzung Gebäude/ 2% linear abschreibe, hinzuaddieren?
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