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Benötige Hilfe zur Anlage V

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    Benötige Hilfe zur Anlage V

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier und habe schon verzweifelt nach Antworten im Nezt gesucht.

    Hier meine Frage:

    Ich vermiete eine möblierte Wohnung in unserem EFH.
    Für diese Wohnung habe ich 2015 verschiedene geringfügige Wirtschaftsgüter wie Kleinmöbel, Teppichbrücke, Bilder etc. angeschafft.
    Mir ist bekannt, dass ich diese Kosten als Werbungskosten in der Anlage V sofort absetzen kann.
    Leider weiß ich nicht genau in welcher Zeile.
    Hier gibt es verschiedene Meinungen selbst zwischen Steuerberater und Sachbearbeiter.
    Gerhört der Gesamtbetrag dieser Anschaffungen (Beispiel 1000 Euro) nun in die Zeile 39 (2015 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können)
    oder muss ich diesen Betrag in die Zeile 33, in der ich bereits seit einigen Jahren einen fixen Betrag für Abnutzung Gebäude/ 2% linear abschreibe, hinzuaddieren?

    #2
    AW: Benötige Hilfe zur Anlage V

    Meiner Meinung nach handelt es sich hier weder um Erhaltungsaufwendungen (sind doch Anschaffungen, oder?) noch um Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Wohnung. Was meint denn jetzt der Steuerberater? Kann ich mir nicht vorstellen dass der sich da nicht auskennt!

    Kommentar


      #3
      AW: Benötige Hilfe zur Anlage V

      Hallo,

      bewegliche Gegenstände sind niemals Anschaffungskosten, also sicher nicht Zeile 33.

      Ob Zeile 35 hängt vom Wert der angeschafften Dinge ab, über 410 Euro je Einzelteil muss abgeschrieben werden (Zeile 35), ansonsten komplett (Zeile 39).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Benötige Hilfe zur Anlage V

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Meiner Meinung nach handelt es sich hier weder um Erhaltungsaufwendungen (sind doch Anschaffungen, oder?) noch um Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Wohnung. Was meint denn jetzt der Steuerberater? Kann ich mir nicht vorstellen dass der sich da nicht auskennt!
        Steuerberater habe ich noch nicht wieder gefragt.
        Ja, sind Anschaffungskosten für die Wohnung (geringfügige Wirtschaftsgüter die sofort absetzbar sind)

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        bewegliche Gegenstände sind niemals Anschaffungskosten, also sicher nicht Zeile 33.

        Ob Zeile 35 hängt vom Wert der angeschafften Dinge ab, über 410 Euro je Einzelteil muss abgeschrieben werden (Zeile 35), ansonsten komplett (Zeile 39).

        Stefan
        Okay, denke auch Zeile 39 ist sinnvoll, da die Einzelstücke unter 410 Euro liegen.
        War mir halt nur nicht sicher, ob man in Zeile 39 auch angeschaffte Kleinmöbel etc. mit reinrechnen kann oder eben nur Erhaltungsaufwendungen wie Reparaturen etc.

        Danke für die Antwort

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