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Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

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    Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

    Hallo,
    bin Busfahrer im ÖPNV und fahre zu 80% vom/zum Bushof ,also Sammelpunkt und einfache km-Angabe. Die restlichen 20% löse ich im Stadtgebiet ab, also Hin/Rückfahrt zum Wohnort.
    Trage dann in Anlage N Zeile 35 die Tage und km zum Sammelpunkt ein.
    Darf ich dann die restl. 20% in Zeile 50 eintragen(doppelte km), oder muß alles in Zeile 35 eingetragen werden?

    Schöne Osterfeiertage

    #2
    AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

    Natürlich gehört das aufgeteilt!

    Näheres findest du in dem Anwendungsschreiben des BMF (Beispiel unter Randnummer 37):

    http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

      Danke Charlie24,

      muß noch eine Frage "nachschieben" ,weiß aber nicht ob die im Forum beantwortet werden darf (Steuerberatung).
      Wenn ich vom Wohnort zum Ablösepunkt fahre, den Bus nach Dienstende zum Bushof bringe und dann zum Wohnort fahre,
      darf ich dann auch die tatsächlichen km Hin/Rück angeben? Habe keine 1. Tätigkeitsstätte.

      Danke für die Antwort
      Zuletzt geändert von Bernd1957; 27.03.2016, 18:53.

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        #4
        AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

        Eigentlich kann man nicht die Kilometer absetzen sondern die Fahrtkosten, die unter gewissen Umständen nach vorgegebenen Regeln pauschaliert werden können.

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          #5
          AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

          Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
          Danke Charlie24,

          muß noch eine Frage "nachschieben" ,weiß aber nicht ob die im Forum beantwortet werden darf (Steuerberatung).
          Wenn ich vom Wohnort zum Ablösepunkt fahre, den Bus nach Dienstende zum Bushof bringe und dann zum Wohnort fahre,
          darf ich dann auch die tatsächlichen km Hin/Rück angeben? Habe keine 1. Tätigkeitsstätte.

          Danke für die Antwort
          Seit 2014 wird ein Sammelpunkt steuerlich wie eine Erste Tätigkeitsstätte behandelt.
          Mfg

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            #6
            AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

            Wenn ich vom Wohnort zum Ablösepunkt fahre, den Bus nach Dienstende zum Bushof bringe und dann zum Wohnort fahre, darf ich dann auch die tatsächlichen km Hin/Rück angeben?
            Meiner unverbindlichen Meinung nach darfst du für Fahrten, die bei Dienstbeginn nicht zum Sammelpunkt, sondern zu einem Ablösepunkt irgendwo im Stadtgebiet führen, auch für die Rückfahrt die tatsächlichen Kilometer abrechnen, auch wenn diese Rückfahrt dann an einem Busdepot beginnt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Darf man Fahrkilometer zum Sammelpunkt und zu Auswärtstätigkeiten splitten?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Meiner unverbindlichen Meinung nach darfst du für Fahrten, die bei Dienstbeginn nicht zum Sammelpunkt, sondern zu einem Ablösepunkt irgendwo im Stadtgebiet führen, auch für die Rückfahrt die tatsächlichen Kilometer abrechnen, auch wenn diese Rückfahrt dann an einem Busdepot beginnt.
              Falsch.

              Er sagt doch, dass das Busdepot der Sammelpunkt ist.

              Für die Fahrt vom Busdepot gilt daher nicht das Reisekostenrecht, sondern die Entfernungspauschale.

              Bei einer einfachen Fahrt am Tag (nur Hin oder nur Rückfahrt ) zum Sammelpunkt gilt die halbe Entfernungspauschale, also 0,15 Cent pro Entfernungskilometer.

              Siehe : FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.6.2012, 7 K 4440/10 oder H 9.10 LStH. Oder auch BFH, Urteil vom 26.7.1978, VI R 16/76, BStBl 1978 II S. 661.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.04.2016, 12:51.
              Mfg

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