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Rückerstattung Steuern BahnCard100

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Hallo Resi,

    die Entfernungspauschale kannst du immer geltend machen (um genauer zu sein: bis 15000 km), egal wie du dich fortbewegt hast.

    Stefan

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Die Frage kommt mir irgendwie bekannt vor ...

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  • resi222
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Hallo Zusammen,

    wie ist es denn, wenn ich zwar die BahnCard 100 bekomme und voll versteuer, aber dennoch mit dem auto regelmäßig fahre? Kann ich die Entfernungspauschale absetzen? Oder nicht, da ich ja "ohne Kosten" fahren könnte? Früher hatte ich ja auch ein Jobticket und bin mit dem Auto gefahren - die Entfernungspauschale konnte hier ganz normal abgesetzt werden. Müsste hier doch dann auch so sein?
    Falls nicht: Fahrten zum Bahnhof und Parktickets vor Ort: Sind diese dann absatzbar (Belege notwendig?)
    Letztlich sind das ja alles Kosten, die anfallen um meinem Job nachzukommen.....

    Danke und liebe Grüße
    Resi

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Lass dir von deinem AG eine Bescheinigung ausstellen, dass die ersparten Reisekosten höher waren als der Kaufpreis der Bahncard und über die Höhe des versteuerten geldwerten Vorteils.
    (Eine Versteuerung des geldwerten Vorteils braucht in diesem Fall nicht zu erfolgen, da die Anschaffung der Bahncard im eigenbetrieblichen Interesse des AG ist.)

    In Höhe des geldwerten Vorteils kannst du dann deinen Bruttoarbeitslohn in der Anlage N kürzen oder es alternativ als Werbungskosten erklären. Erläuterung für das FA aber nicht vergessen.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
    Mit Elster hat die Frage nichts mehr zu tun.

    Dein Ansprechpartner sollte daher dein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sein.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Allein diese zu versteuern, diese Version kenne ich nicht. Wie läuft das ab? Welche Steuer wurde von Dir entrichtet (Einkommensteuer?/Umsatzsteuer?). Hat Dein Arbeitgeber die Karte bezahlt und Dir die Steuern daraus in Rechnung gestellt?

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  • Stefanie.franziska
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Hallo,

    Danke für die Antwort. Ich habe die BahnCard versteuert und deshalb Ausgaben gehabt. angeblich kann man die Steuern jedoch zurüc bekommen wenn man nachweisen kann das die Eigentlich für Dienstreisen angefallenen Kosten den Betrag der BahnCard übersteigen.

    Weißt du hierzu mehr?

    Viele Grüße

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Zitat von Stefanie.franziska Beitrag anzeigen
    Mein Arbeitgeber hat mir eine BahnCard bezahlt
    Dann ist doch alles gut! Du hast keine Ausgaben gehabt. Dann gibt's auch keinen Werbungskostenabzug.

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  • Stefanie.franziska
    hat ein Thema erstellt Rückerstattung Steuern BahnCard100.

    Rückerstattung Steuern BahnCard100

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage an euch. Trotz intensiver Rechereche konnte ich bisher nicht rausfinden, wo ich in der Steuererklärung die Rückerstattung meiner für die vom Arbeitgeber finanzierte BahnCard100 beantragen kann.

    Mein Arbeitgeber hat mir eine BahnCard bezahlt die ich auch für private Reisen nutzen kann, ich habe sie also voll versteuert. Da ich jedoch so viele Dienstreisen hatte, das der für den Arbeitgeber eingesparte Betrag höher ist als der Geldwerte Vorteil der BahnCard 100 kann ich wohl eine Rückerstattung der Steuern beantragen.

    Weiß jemand wo und wie ich diese Rückerstattung beantragen kann?

    Vielen Dank schonmal im Voraus und viele Grüße
    Stefanie
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