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Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

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    Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

    Hallo,

    oh man, Elster bringt mich noch zum Verzweifeln.

    Ich mache gerade die Steuererklärung für meine Mutter.
    Meine Eltern sind seit Ende 2014 geschieden.

    Mein Vater hat bis einschließlich Juli 2015 ordnungsgemäß Unterhalt für mich gezahlt, da ich bis dahin kein eigenes Einkommen hatte. In der Anlage Kind kommt es zum ersten Problem in Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld (...) für 2015. Ich habe dort nun die Hälfte des Kindergeldes eingetragen, sprich 188 mal 12 durch 2 = 1128 Euro. Ist das richtig so, oder muss das komplette Kindergeld eingetragen werden?

    Dann gibt es ja noch eine Anlage Unterhalt? Brauche ich die überhaupt bzw. wenn nein, wo muss ich dann das Unterhalt eintragen, das meine Mutter von meinem Vater erhalten hat? Oder fällt das weg, weil das schon in obiger Zeile 6 gegengerechnet wurde?

    Ich selbst habe auch eine Steuererklärung gemacht, da ich seit August 2015 arbeite. Das wirkt sich nun aber nicht mindernd auf Erstattungen aus, oder? Nicht, dass das Finanzamt nun die Steuererklärung von mir und meiner Mutter verrechnet...

    #2
    AW: Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

    Was in Zeile 6 der Anlage Kind anzugeben ist ist aus der Eingabehilfe dazu zu ersehen.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

      Die Anlage U(nterhalt) braucht im Prinzip nur der Zahlende, damit den
      Unterhalt für die Mutter (und nur den) als Sonderausgabe absetzen kann.
      Für den Kindesunterhalt bekommt er das halbe Kindergeld oder den halben
      Kinderfreibetrag - je nachdem was günstiger ist.
      Durch ihre Unterschrift auf der Anlage U ist die Mutter verpflichtet, die Zahlungen
      (nicht den Kindesunterhalt!!)als sonstige Einkünfte auf der Anlage SO zu erklären.
      Einen Zusammenhang zwischen Ihrer Steuererklärung und der der Mutter
      gibt insoweit nicht, weil der Vater zwei verschiedene Unterhalte zahlt:
      Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.
      Zahlt der Vater nur für das Kind, erübrigt sich die Anlage U.
      Ach ja - mit Elster hat das alles nichts zu tun, kein Programm kann einfacher
      sein als das Steuerrecht, das es abbildet.
      Zuletzt geändert von DonLiquid; 29.03.2016, 20:53.
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

        Er zahlte nur für mich, also ist das ja hinfällig Anlage U auszufüllen. Ehegattenunterhalt erhält meine Mutter nicht.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

          Korrekt - dann ist mit den Eintragungen zum anderen Elternteil (Vater) in der Anlage Kind alles erledigt.
          Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
          Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
          Save often and early!

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt nötig aus Sicht des Unterhaltempfängers?

            Super! vielen Dank!

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