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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular zu den Zeilen 44 ff der Anlage Kind steht doch klar und deutlich folgendes geschrieben:

    ... Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebensgemeinschaft.

    Du schreibst doch selbst, dass du seit 2015 in einer Haushaltsgemeinschaft lebst. Wenn du die steuerlichen Nachteile nicht allein tragen willst oder kannst, dann lass sie dir eben von deinem neuen Partner ausgleichen.
    Lass ihm einen Teil der Miete zahlen oder etwas anderes, aber erwarte bitte nicht von der Allgemeinheit, dass dir über das Steuerrecht Vergünstigungen gewährt werden.

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  • DonLiquid
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Das ist halt der Preis dafür, dass wir uns einen Rest Privatsphäre vor dem Staat gönnen.
    Zu Recht geht es das Finanzamt nichts an, was ich in meinen eigenen vier Wänden mache.
    Wegen der gesellschaftlichen Enwicklung gibt es halt immer mehr Patchwork-Lebensformen.
    Und da wird dann eben pauschaliert - wohl im Allgemeinen nicht völlig zu Unrecht, denn es
    soll wohl Fälle von WG´s geben, die vor den Behörden zwecks Vorteilsnahme (Hartz4, etc.)
    nicht angegeben werden.
    Wolte man das ändern, müsste der Staat ein Heer von zusätzlichen Beamten mit Schüffelei beauftragen.
    Das will wohl niemand wirklich.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Zitat von SabrinaW Beitrag anzeigen
    worin ist der Wegfall der Entlastungsbetrags begründet
    Eigentlich ist der Entlastungsbetrag gar nicht weggefallen. Du kriegst ihn halt einfach nicht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist für Alleinerziehende gedacht.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Da wir die genauen Umstände nicht kennen und Steuerberatung hier auch nicht erlaubt ist: Google mal nach "BMF 29.10.2004". Vielleicht ist in der Tz. 3 etwas für Dich dabei, dass es für Dich lohnend erscheinen lässt, den steuerlichen Berater Deines Vertrauens zu fragen, ob da doch mehr "geht".

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  • SabrinaW
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Dann ist das so...dennoch unverständlich durch die vielen Nachteile für die dennoch allein-kosten-tragenden Mütter/ Väter!

    Danke für deine Hilfe

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Für den Sinn musst du deinen Bundestagsabgeordneten fragen, der hat das Gesetz gemacht.

    Wahrscheinlich denkt man, dass bei einer Patchworkfamilie die Kosten und Erziehungsaufgaben geteilt werden, und man eine zusätzliche Entlastung wie bei Alleinerziehenden nicht braucht.

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  • SabrinaW
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Dann müsste die weitere im Haushalt lebende Person ohne leibliches Kind demnach Steuervorteile haben?
    Oder worin ist der Wegfall der Entlastungsbetrags begründet.
    Ich versteh den Sinn dahinter wirklich nicht - ich habe zwischenzeitlich nur noch Nachteile durch die Haushaltsgemeinschaft.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Es ist halt einfach so, dass man, wenn man mit jemanden Erwachsenen zusammenwohnt, nicht als alleinerziehend gilt. Egal, wer die Kosten trägt. Würdest du jetzt den Freibetrag bekommen, hättest du quasi rückwirkend doch wieder die Steuerklasse II.

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  • SabrinaW
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Danke für Ihre schnelle Antwort.

    Hm.. also trage ich alle Kosten alleine und habe zusätzlich höhere Steuerbelastungen!
    Worin besteht hier der Sinn!

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist doch genau der Unterschied zwischen Steuerklasse II und I.

    Wenn du das eine (wg. der Haushaltsgemeinschaft) nicht bekommst, bekommst du das andere auch nicht.

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  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wg. weiterer Person nicht genehmigt?

    Hallo Zusammen,

    ich bin gerade etwas verwirrt und hoffe auf Antworten

    Ich bereite gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2015 vor und habe folgende Problematik:

    Ich habe einen 8-jährigen Sohn und lebe nicht mit dem Kindsvater zusammen - seit 2015 aber einer Haushaltsgemeinschaft.
    Die Kosten für Miete wird nicht geteilt. Ich zahle meine Miete alleine.
    Bzgl. meines Sohnes: Die Kosten für Verpflegung, Betreuung, Schulsachen, Anziehsachen etc. trage ich alleine.
    Meine Lohnsteuerklasse habe ich bereits in 2014 von II auf I herabsetzen lassen aufgund der Haushaltsgemeinschaft.
    Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht mehr geährt.
    Ist das richtig?

    Durch den Lohnsteuerklassenwechsel habe ich bereits weniger Nettoeinkommen und erhalte nun zusätzlich nochmal ca. 500 EUR weniger Steuerrückerstattung, wenn der Entlastungsbetrag nicht besteht.
    Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.

    Kann mich jemand bitte aufklären?

    Vielen Dank.

    Sabrina
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