Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem : Letztes Jahr habe ich im Zeitraum zwischen 13.07-18.09 Vollzeit als studentische Sommeraushilfe gearbeitet ( unter den gesetzlichen Höchstlimit von 40 Tagen). Damals war ich noch nicht immatrikuliert, aber dass Gesetz sagt, das man im Zeitraum zwischen Schule und Studium für 40 Tage arbeiten darf. Mir wurde aber regulär Lohnsteuer und Sozialbeitragsabgaben abgezogen. Ich bin gerade etwas hilfslos, habe mir die Formulale angeguckt jedoch weiß ich nicht so recht was ich tun muss. Anregungen würden mich freuen!
MfG Hans
Ich habe folgendes Problem : Letztes Jahr habe ich im Zeitraum zwischen 13.07-18.09 Vollzeit als studentische Sommeraushilfe gearbeitet ( unter den gesetzlichen Höchstlimit von 40 Tagen). Damals war ich noch nicht immatrikuliert, aber dass Gesetz sagt, das man im Zeitraum zwischen Schule und Studium für 40 Tage arbeiten darf. Mir wurde aber regulär Lohnsteuer und Sozialbeitragsabgaben abgezogen. Ich bin gerade etwas hilfslos, habe mir die Formulale angeguckt jedoch weiß ich nicht so recht was ich tun muss. Anregungen würden mich freuen!
MfG Hans
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