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Entnahmen und Einlagen bei Photovoltaikanlage Zeile 93 und 94 Anlage EÜR

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    Entnahmen und Einlagen bei Photovoltaikanlage Zeile 93 und 94 Anlage EÜR

    Hallo allerseits,
    ich mache gerade die EÜR-Anlage für meine Photovoltaikanlage und bin bei der Zeile 93 und 94 hängengeblieben, verständliche Antworten konnte ich im Internet nicht finden. Mein Steuerberater hat für 2014 bei Entnahmen einschl. Sach-, Leistunges- und Nutzungsentnahmen i.S.d § 4 Abs. 4a EStG "1110 €" und bei Einlagen "1197 €" eingetragen; für 2013 hat er nichts angegeben. (Die Anlage wurde 2013 in Betrieb genommen). Wie er auf diese Zahlen kommt, verstehe ich nicht.
    Wie ich die Zahlen für 2015 ermitteln kann, weiss ich nicht.
    Bei Entnahme kann ich noch den selbstverbrauchten Strom mit 700 € plus 133 € für Umsatzsteuer angeben, ist plausibel; trotzdem komme ich nicht auf 1110 €, obwohl sich kaum was zum Vorjahr verändert hat.
    Die Anlage wird über Darlehen finanziert, habe 2014 800 € und 2015 rund 700 € für Zinsen gezahlt.

    kann mir jemand helfen? wie ermittle ich Entnahmen und wie die Einlagen?

    #2
    AW: Entnahmen und Einlagen bei Photovoltaikanlage Zeile 93 und 94 Anlage EÜR

    Schon oft geschrieben und trotzdem wahr:
    Steuerberatung ist in Deutschland den im Steuerberatungsgesetz abschließend
    genannten Personen vorbehalten.

    Darüber hinaus: Wie soll man ohne Glaskugel wissen, was der Steuerberater
    sich letztes Jahr gedacht hat.

    Und wo ist das Elster-Problem?
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

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      #3
      AW: Entnahmen und Einlagen bei Photovoltaikanlage Zeile 93 und 94 Anlage EÜR

      Hallo,

      Zitat. Mein Steuerberater....

      Warum fragst du nicht deinen Steuerberater?
      Das ist der kompetente Ansprechpartner

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Wer kann mir denn sagen, was in diese Zeile Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG hineingehört?

        Gruß Colonia199*

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          #5
          Wer kann mir denn sagen, was in diese Zeile Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG hineingehört?
          Das steht in der Hilfe zu den Zeilen 125 und 126 der EÜR.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            *** Gelöscht wegen Werbelink im Zitat ***
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 12.04.2023, 17:33.

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              #7
              Bie einer PV-Anlage kannste da auch guten Gewissens einfach NULL reinschreiben (vor allem wenn die Anlage weniger als 30 kWp hat), hat steuerlich keine Auswirkung.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Im Elsterformular kann man schon seit 2020 nichts mehr eintragen.
                Und beim User grandraven klingt alles mächtig nach Spam.

                Tschüß

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                  #9
                  Und beim User grandraven klingt alles mächtig nach Spam.
                  Das sehe ich genauso.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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