Hallo,
ich habe 2015 ab September für den gleichen Arbeitgeber parallel zu meiner ersten Tätigkeitsstätte, in einer anderen als der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet.
Wie werden die Werbungskosten für die zweite Tätigkeitsstätte berücksichtigt? Wenn ich dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingefahren bin, muss ich Belege dafür beim Finanzamt einreichen?
Vielen Dank
ich habe 2015 ab September für den gleichen Arbeitgeber parallel zu meiner ersten Tätigkeitsstätte, in einer anderen als der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet.
Wie werden die Werbungskosten für die zweite Tätigkeitsstätte berücksichtigt? Wenn ich dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingefahren bin, muss ich Belege dafür beim Finanzamt einreichen?
Vielen Dank
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