Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten für Zweite tätigkeitsstätte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten für Zweite tätigkeitsstätte

    Hallo,

    ich habe 2015 ab September für den gleichen Arbeitgeber parallel zu meiner ersten Tätigkeitsstätte, in einer anderen als der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet.
    Wie werden die Werbungskosten für die zweite Tätigkeitsstätte berücksichtigt? Wenn ich dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingefahren bin, muss ich Belege dafür beim Finanzamt einreichen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Werbungskosten für Zweite tätigkeitsstätte

    Falls die andere Tätigkeitsstätte tatsächlich als zweite gilt, kannst du die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV geltend machen. Belege musst du nur einreichen, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert.

    Alle Hinweise zum Thema erste und weitere Tätigkeitsstätten kannst du hier nachlesen (für dich interessant ab Randnummer 29):

    http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X