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Anlage Kind, Kindergeld, nicht verheiratet

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    Anlage Kind, Kindergeld, nicht verheiratet

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen zum Kindergeld in der Anlage Kind.

    1) Mein Freund (wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen) bekommt das Kindergeld für unser gemeinsames Kind. Was trage ich nun in Zeile 6 ein "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2015 (Euro)" Sind es 0 Euro oder die Hälfte des Kindergeldes, was auf das Konto meines Freundes überwiesen wurde?

    2) Sollte bei o.g. Frage 0 Euro richtig sein, muss ich dann bei der darunter stehenden Frage "Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Anstelle des Anspruchs auf Kindergeld ist das eingetragene Kindergeld in die Günstigerprüfung einzubeziehen." ein Häkchen setzen?

    Ich danke für eure Hilfe

    #2
    AW: Anlage Kind, Kindergeld, nicht verheiratet

    Du trägst die Hälfte des Kindergeldes als Anspruch ein!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind, Kindergeld, nicht verheiratet

      Hallo,

      Zitat: Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Anstelle des Anspruchs auf Kindergeld ist das eingetragene Kindergeld in die Günstigerprüfung einzubeziehen."
      Wo soll diese Zeile in ElsterFormular stehen?
      Ich finde sie nicht.
      Andere Software?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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