Hallo, ich hatte letztes Jahr 1 Monat Elternzeit, diese hatte ich vergessen einzutragen und habe die Steuererklärung vor 2 Wochen übermittelt. Muss ich eine korrigierte Steuerklärung abgeben oder tragen die das automatisch nach, wenn sie das sehen ?
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Elternzeit vergessen
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AW: Elternzeit vergessen
Interessant ist doch nur, ob Du in dem Jahr ElternGELD für welchen Zeitraum auch immer erhalten hast. Hast Du das ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Elternzeit vergessen
Schau Dir Picards Formulierung nochmal an:
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenInteressant ist doch nur, ob Du in dem Jahr ElternGELD für welchen Zeitraum auch immer erhalten hast. Hast Du das ?
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AW: Elternzeit vergessen
Zitat von nexttime Beitrag anzeigenJa ich habe in dem Jahr Elterngeld bezogen, ende Dezember 2015 wurde mir das überwiesen.
Entweder eine korrigierte Steuererklärung einreichen oder das Finanzamt in einem Schreiben darauf hinweisen.Mfg
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AW: Elternzeit vergessen
Wollte gerade meine ESt verbessern und da ist mir aufgefallen.
Das Elterngeld habe ich ende Dezember 2015 auf mein Konto bekommen und im Bescheid von der Elterngeldstelle steht unter Zahltermin 1.1.2016 drin. Gebe ich das jetzt in der ESt2015 ein oder erst in der ESt2016 ?
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AW: Elternzeit vergessen
Blöde Geschichte:
Formell ist entscheidend der Zufluss bei Dir, also 2015. Die Elterngeldstelle bescheinigt zwar auch und übermittelt an das Finanzamt die zugeflossenen Beträge, muss aber im Schnittpunkt "raten", ob das bei Dir noch in 2015 oder erst in 2016 ankommen wird. Hier hat sie wohl falsch getippt.
Richtig ist also 2015, das Finanzamt wird aber einen anderen Datensatz bekommen mit der Folge, dass Du letztlich sowohl bei der Einkommensteuererklärung 2015 als auch bei der Einkommensteuererklärung einen kleinen Erklärungsaufwand haben wirst. Ich würde bei beiden Steuererklärungen eine Kopie des Kontoauszuges beifügen und bei der Eintragung in der Steuererklärung schon auf die Abweichung irgendwie hinweisen.Schönen Gruß
Picard777
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