Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung: Nachzahlung/Rückerstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung: Nachzahlung/Rückerstattung

    Hallo,
    in Elsterformular kann man sich die Steuer berechnen lassen.
    In dem dann erstellten PDF-Dokument finde ich aber keinen expliziten Hinweis auf:
    Nachzahlung:...
    bzw.
    Rückerstattung:...

    Wie findet man nun heraus, ob noch etwas nachgezahlt werden muß oder es Rückerstattungen gibt?


    Gruß
    Ch. Hanisch

    #2
    AW: Steuerberechnung: Nachzahlung/Rückerstattung

    verbleiben
    + oder -
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung: Nachzahlung/Rückerstattung

      wenn da ganz am Anfang steht
      festgesetzt werden: x
      ab Steuerabzug vom Lohn: y
      ergibt: z

      und es ist ein minus davor, ergibt das ein plus für dich und umgekehrt.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung: Nachzahlung/Rückerstattung

        Maßgeblich ist die Zeile verbleibende Beträge in der Tabelle auf Seite 2 oben der Vorausberechnung, der Rest wurde schon geschrieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X