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Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

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    Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

    Schon wieder: Laut Anleitung keine Belege für Werbungskosten bei Abgabe Steuererklärung 2015 mitgeschickt und prompt wie schon im Vorjahr Werbungskosten durch das FA einfach auf Pauschale gekürzt. Ich dachte, das Thema sei seit letzten Jahr durch da ich alle Belege nachgereicht hatte( Widerspruchsverfahren, dann Anerkennung der beantragten Werbungskosten). Wieso wirbt ELSTER immer noch damit man soll keine Belege mitschicken wenn dann doch einfach gekürzt wird? Verarsche? Also für alle in Zukunft:
    Belege auch für Werbungskosten mitschicken, sonst dauert es länger und man muss mit Widerspruch pp. arbeiten. Echt mieser Trick der Finanzverwaltung.

    #2
    AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

    Zitat von JWie Beitrag anzeigen
    Schon wieder: Laut Anleitung keine Belege für Werbungskosten bei Abgabe Steuererklärung 2015 mitgeschickt und prompt wie schon im Vorjahr Werbungskosten durch das FA einfach auf Pauschale gekürzt. Ich dachte, das Thema sei seit letzten Jahr durch da ich alle Belege nachgereicht hatte( Widerspruchsverfahren, dann Anerkennung der beantragten Werbungskosten). Wieso wirbt ELSTER immer noch damit man soll keine Belege mitschicken wenn dann doch einfach gekürzt wird? Verarsche? Also für alle in Zukunft:
    Belege auch für Werbungskosten mitschicken, sonst dauert es länger und man muss mit Widerspruch pp. arbeiten. Echt mieser Trick der Finanzverwaltung.
    Kann ich pauschal nicht bestätigen.

    Aber vielleicht bist Du ein spezieller Fall, wo Dein freundliches Finanzamt genauer nachsieht?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

      Hallo,

      da du nicht schreibst um was für Werbungskosten es geht kann man auch nicht sagen woran es lag.
      Es gibt da sicher Dinge die ein Sachbearbeiter für gewöhnlich nicht glaubt und eben Belege sehen will.
      Oder du hast einen Sachbearbeiter der es (zu) genau nimmt.

      Ich halte es immer so, dass ich normale Sachen nicht mit einreiche, ungewöhnliches aber dann doch. Als Beispiel mal die haushaltsnahen Dienstleistungen (da lässt es sich besser verdeutlichen):
      Schornsteinreinigung - nein (weil, das kommt jedes Jahr in ähnlicher Höhe und auch bei fast jedem Steuerzahler)
      Bad neu fliesen - ja (weil, das lässt man vielleicht alle paar Jahrzehnte mal machen)

      Meiner Erfahrung nach liege ich da meist richtig, Belege muss ich so gut wie nie nachreichen.


      >>>Echt mieser Trick der Finanzverwaltung.

      Wieso glauben eigentlich alle, das Finanzamt hätte ein Interesse daran die Bürger austricksen?
      Außerdem, wo ist denn der Vorteil?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

        Es gibt da sicher Dinge die ein Sachbearbeiter für gewöhnlich nicht glaubt und eben Belege sehen will.
        Mein Finanzamt schreibt mich an, wenn es bestimmte Belege, die nicht mehr vorgelegt werden müssen, im Einzelfall dann doch haben will.

        Dass einfach ein Bescheid erlassen wird, kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Das Finanzamt würde sich ja nur zusätzliche Arbeit damit machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

          Vielleicht ist er ja ein "spezieller" Fall.
          In den Erläuterungen zum Bescheid könnte gestanden haben: ..reichen Sie zukünftig folgende Belege ein..
          Gruss (S)stiller
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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            #6
            AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Es gibt da sicher Dinge die ein Sachbearbeiter für gewöhnlich nicht glaubt und eben Belege sehen will.
            Oder du hast einen Sachbearbeiter der es (zu) genau nimmt.
            Es gibt bei den Sachbearbeitern auch solche und solche.
            Mein Partner und ich sind bei unterschiedlichen FÄ veranlagt (und haben daher auch offensichtlich andere Bearbeiter).
            Bei einem geht alles unbelegt durch, auch unregelmäßige Dinge (z.B. 800€ Montagekosten aus dem Kauf einer neuen Küche, die man wahrlich nur alle 10-20 Jahre kauft), über Beitrag VDI 120€ bis hin zum Posten Sonstige Werbungskosten 51€, von dem es hieß: Hab mal gelesen, das dürfe man eintragen, mache ich seit 10 Jahren, ging immer durch (übrigens neben den normalen Pauschalposten wie 16€ Kontoführungsgebühren).
            Der andere muss alles belegen, und vergisst er mal den Beleg VDE-Beitrag 60€, wird er ohne Nachfrage (jenseits der Vorstellungskraft anderer Forenuser) gestrichen, Beitrag zum Berufsverband konnte ohne Beleg nicht anerkannt werden. Auf tel. Nachfrage gibt der Sachbearbeiter durch die Blume zu verstehen, dass ihn der ganze Elsterkram nicht interessiert. Und wenn er gerne einen Beleg hätte, aber der nicht da ist, streicht er halt.

            Im Ggs. zu einem anderen Forenuser kann ich das sogar verstehen. Streicht er einfach, ist die Akte vom Tisch. Mit einer Wahrscheinlichkeit von gefühlt 50% kommt ein Einspruch, dem hilft er dann ab. Die anderen 50%, die ihren Steuerbescheid eh nicht verstehen, machen nichts. Fordert er den Beleg nach, bleibt die Akte offen. Mit gefühlten 80% Wahrscheinlichkeit kommt dann der Beleg. Für die restlichen 20% muss einen Wiedervorlagevermerk machen. Im ersten Szenario hat er die Akte also direkt vom Tisch, und mit 50% Wahrscheinlichkeit bleibt sie es. Im anderen bleibt die Akte auf seinem Tisch, er muss warten, ob sein Kunde nun mit dem Beleg hinterher kommt, und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit passiert einfach nichts, und er muss doch einfach das tun, was er in Szenario 1 auch getan hätte, nur dass er da seine Akte sofort losgeworden wäre.

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              #7
              AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

              Grundsätzlich achten die FÄ schon darauf, bei erheblichen Abweichungen rechtliches Gehör zu gewähren bzw. Belege schon im Veranlagungsverfahren anzufordern. Aber was ist erheblich?.

              Im FA arbeiten auch nur Menschen, die ihre Arbeit möglichst schnell erledigt haben wollen (das Personal wird weniger, die Fallzahlen steigen). Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Bearbeiter ein Elstermerkblatt nicht mehr so im Kopf hat.

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                #8
                AW: Werbungskosten einfach auf Pauschale gekürzt

                Da kann ich ja offenbar froh sein, dass mein Finanzamt bzw. meine Sachbearbeiter das Merkblatt zu den Belegen kennen.

                Zu bestimmten Werbungskosten, wie etwa Beiträge zu Berufsverbänden, habe ich früher mal Auswertungen aus meiner Bankingsoftware beigefügt, seit 2011 mache ich das nicht mehr.

                Nachdem ich sowieso immer Belege (Spendenbescheinigungen und teilweise auch Jahressteuerbescheinigungen von Banken) vorlegen muss, lege ich für die jährlich anfallenden Handwerkerkosten auch eine Aufstellung bei,
                aus der Rechnungs- und Überweisungsdatum sowie die Gesamtbeträge und der Lohnkostenanteil und ggf. die Aufteilung der Umsatzsteuer ersichtlich sind.

                In diesem Bereich kann es dann auch mal dazu kommen, dass ein Originalbeleg nachträglich vorgelegt werden muss, die Regel ist das aber nicht.

                Heuer muss ich mehr Belege beifügen bzw. auch ein längeres Anschreiben machen, weil das Lohnbüro bei der Besteuerung meiner Versorgungsbezüge Murks gebaut hat.
                Das habe ich bereits telefonisch mit meinen Finanzamtssachbearbeiter besprochen, das ist bei uns hier alles kein Problem.

                Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, wann zuletzt das Finanzamt von meiner Erklärung abgewichen ist, die letzten 10 Jahre sicher nicht!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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