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Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

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    Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

    Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage:
    ich habe im ganzen letzten Jahr Halbwaisenrente vom LBV bekommen. Bis einschließlich September habe ich sie Brutto iHv 634€ ausgezahlt bekommen (bis dahin war ich noch Student und hatte sonst kein Einkommen). Im Oktober habe ich mein Referendariat angefangen. Damit bin ich über dem Freibetrag. Ab Oktober wurde meine Halbwaisenrente mit Steuerklasse 6 besteuert und ich habe das netto iHv 587€ ausgezahlt bekommen, wobei ich von den 587€ selbst noch die GKV zahle.
    Ergo: Ich habe aufs ganze Jahr gesehen für einen Teil meiner Halbwaisenrente bereits Steuern abgeführt.
    Wie trage ich das nun in Anlage R ein, so dass dem FA auch klar wird, dass nicht meine ganze Halbwaisenrente zu versteuern ist (Steuerfreibetrag der Rente aussen vorgelassen), sondern bereits 3/12 an Steuern meine Halbwaisenrente betreffen abgeführt worden sind? Oder weiß das FA schon bereits, dass ein Teil der Halbwaisenrente bereits versteuert worden ist, weil das LBV hierüber vielleicht das FA informiert?
    btw: LBV und zuständiges FA liegen in verschiedenen Bundesländern...
    Habt vielen Dank

    #2
    AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

    Zitat von cocooosms Beitrag anzeigen
    Steuerklasse 6
    Dann hast Du auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

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      #3
      AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

      Ja, die müsste ich bekommen haben - find ich grad zu dieser späten Stunde aber nicht mehr... Habe hier aber eine ältere Lohnsteuerbescheinigung: Daraus ergeben sich der Bruttojahreslohn für das gesamte Jahr und die einbehaltene Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer. Also vermute ich mal, dass sich hieraus dann für das FA ergibt, wie viel ich von meiner Halbwaisensteuer bereits versteuert habe, richtig? Wenn ja, bleibt nur noch die Frage, was ich wo auf Anlage R eintrage...

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        #4
        AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

        Eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Halbwaisengeld aufgrund beamtenrechtlicher Versorgungsgesetze sind steuerrechtlich 2 Paar Stiefel!

        Versorgungsbezüge gehören nicht in die Anlage R sondern in die Anlage N!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

          Ah, das wusste ich nicht. Danke.
          Bleibt noch eine letzte Frage: Wie und wo (Zeile auf Anlage N) trage ich das ein, dass für die Halbwaisenrente bis Oktober Steuerklasse 1 und für die Halbwaisenrente ab Oktober Steuerklasse 6 gilt?

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            #6
            AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

            Die Anlage N beginnt bei ElsterFormular mit einer Lohnsteuerbescheinigung, da ist ganz links oben die Steuerklasse auszuwählen.

            Wenn du für 2015 nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, wählst du besser die Steuerklasse 1 aus, weil es sonst Probleme bei der Steuerberechnung gibt.

            Hast du zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, fügst du eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzu und gibst beide Zeiträume mit der jeweils richtigen Steuerklasse an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn du für 2015 nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, wählst du besser die Steuerklasse 1 aus, weil es sonst Probleme bei der Steuerberechnung gibt.

              Hast du zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, fügst du eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzu und gibst beide Zeiträume mit der jeweils richtigen Steuerklasse an.
              Habe EINE Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
              Auf dieser steht aber auch:
              "Dem Lohnsteuerabzug werden zugrunde gelegt:
              Steuerklasse/ Faktor: 1 vom 01.01-31.9.
              Steuerklasse/ Faktor: 6 ab 01.10."
              Soll ich das als eine Lohnsteuerbscheinigung mit Steuerklasse 1 oder als zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit einmal SK1 und einmal SK6 angeben?

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                #8
                AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

                Ich würds so machen wie Charlie es gesagt hat.

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                  #9
                  AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

                  Hallo cocooosms,

                  Charlie24 hat es doch schon schön erklärt -> nur eine Bescheinigung erhalten -> nur eine abtippen und die Steuerklasse des größeren Zeitraumes verwenden.
                  Zwei Bescheinigungen erhalten -> beide abtippen , zweite über Button Hinzufügen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Halbwaisenrente teilweise bereits versteuert. Eintragung in Anlage R?

                    Super! Ihr habt mir sehr geholfen! Danke sehr

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