Hallo,
laut verschiedener Quellen zu o.g. Thema ergehen Steuerbescheide ab 2010 dazu jetzt vorläufig. Betroffene Steuerzahler müssen also keinen Einspruch einlegen (BMF, Schreiben vom 5.11.2015, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, Abruf-Nr. 145796 ).
Mein Finanzamt teilte mir mit, dass es nur Bescheide betrifft, die noch nicht bestandskräftig sind, also bei denen noch ein Widerspruch läuft. Das dürfte ja bei nicht all zu vielen Steuerpflichtigen für 2010 - 2013 der Fall sein. Das heißt also, man hat Pech, wenn kein Widerspruch mehr läuft? Aus meiner Sicht haben die Krankenkassen an den falschen Bescheiden, die an die Finanzämter übermittelt wurden, doch mit Schuld.
"Außerdem können die Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht als Rückerstattung von Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung qualifiziert werden, weil mit dieser Zahlung lediglich solche Krankheitskosten erstattet worden sind, die außerhalb des Versicherungsschutzes angefallen und daher von der Klägerin selbst zu tragen gewesen sind." (Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 22.6.2015)
Gibt es eine Möglichkeit, die Beitragserstattung im Rahmen von Bonusprogrammen seitens der Krankenkassen für die Jahre 2010 - 2013 aus der Einkommenssteuererklärung raus zu bekommen, auch wenn die Bescheide schon bestandskräftig sind?
laut verschiedener Quellen zu o.g. Thema ergehen Steuerbescheide ab 2010 dazu jetzt vorläufig. Betroffene Steuerzahler müssen also keinen Einspruch einlegen (BMF, Schreiben vom 5.11.2015, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, Abruf-Nr. 145796 ).
Mein Finanzamt teilte mir mit, dass es nur Bescheide betrifft, die noch nicht bestandskräftig sind, also bei denen noch ein Widerspruch läuft. Das dürfte ja bei nicht all zu vielen Steuerpflichtigen für 2010 - 2013 der Fall sein. Das heißt also, man hat Pech, wenn kein Widerspruch mehr läuft? Aus meiner Sicht haben die Krankenkassen an den falschen Bescheiden, die an die Finanzämter übermittelt wurden, doch mit Schuld.
"Außerdem können die Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht als Rückerstattung von Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung qualifiziert werden, weil mit dieser Zahlung lediglich solche Krankheitskosten erstattet worden sind, die außerhalb des Versicherungsschutzes angefallen und daher von der Klägerin selbst zu tragen gewesen sind." (Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 22.6.2015)
Gibt es eine Möglichkeit, die Beitragserstattung im Rahmen von Bonusprogrammen seitens der Krankenkassen für die Jahre 2010 - 2013 aus der Einkommenssteuererklärung raus zu bekommen, auch wenn die Bescheide schon bestandskräftig sind?
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