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Bonusprogramme der Krankenkassen

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    Bonusprogramme der Krankenkassen

    Hallo,

    laut verschiedener Quellen zu o.g. Thema ergehen Steuerbescheide ab 2010 dazu jetzt vorläufig. Betroffene Steuerzahler müssen also keinen Einspruch einlegen (BMF, Schreiben vom 5.11.2015, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, Abruf-Nr. 145796 ).
    Mein Finanzamt teilte mir mit, dass es nur Bescheide betrifft, die noch nicht bestandskräftig sind, also bei denen noch ein Widerspruch läuft. Das dürfte ja bei nicht all zu vielen Steuerpflichtigen für 2010 - 2013 der Fall sein. Das heißt also, man hat Pech, wenn kein Widerspruch mehr läuft? Aus meiner Sicht haben die Krankenkassen an den falschen Bescheiden, die an die Finanzämter übermittelt wurden, doch mit Schuld.
    "Außerdem können die Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht als Rückerstattung von Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung qualifiziert werden, weil mit dieser Zahlung lediglich solche Krankheitskosten erstattet worden sind, die außerhalb des Versicherungsschutzes angefallen und daher von der Klägerin selbst zu tragen gewesen sind." (Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 22.6.2015)

    Gibt es eine Möglichkeit, die Beitragserstattung im Rahmen von Bonusprogrammen seitens der Krankenkassen für die Jahre 2010 - 2013 aus der Einkommenssteuererklärung raus zu bekommen, auch wenn die Bescheide schon bestandskräftig sind?

    #2
    AW: Bonusprogramme der Krankenkassen

    Was hat die Frage jetzt mit ElsterFormular zu tun? Nichts!

    Die Regelungen zur Änderung von Steuerbescheiden, (die nicht für vorläufig erklärt wurden und auch nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind), finden sich in der Abgabenordnung (AO) und sind ziemlich stringent.

    Ich wüsste jetzt nicht, wie deinem Anliegen entsprochen werden könnte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bonusprogramme der Krankenkassen

      Abgesehen davon hat EIN Finanzgericht so entschieden und das letzte Wort dazu hat der Bundesfinanzhof. Genau deswegen sollen die Bescheide ja vorläufig ergehen, damit nicht jeder Betroffene Einspruch einlegen "muss", wenn er glaubt, dass auch der Bundesfinanzhof das so sehen wird. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Endgültig entschieden über die Behandlung der Bonusprogramme ist noch überhaupt nichts. Du kannst also nicht ohne weiteres behaupten, dass der Bescheid falsch ist, das weiß überhaupt noch Niemand.

      Die Krankenkassen haben überhaupt nichts falsch gemacht. Sie haben sich nur an die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums gehalten, nicht mehr und nicht weniger. Die Frage zu entscheiden, ob ein Bescheid die Steuer Deiner Meinung nach zu hoch festsetzt oder nicht oder Du ein Gerichtsverfahren führen oder Dich wo anhängen möchtest, liegt allein in Deiner Verantwortung ggf. zusammen mit deinem steuerlichen Berater, so hart das auch klingt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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