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Adoption während des Jahres???

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    Adoption während des Jahres???

    Hallo, habe mich heute hier erstmals angemeldet und hab da auch gleich mal eine Frage...bei uns besteht folgendes Problem:

    Mein Sohn, ist aus einer früheren Beziehung. Vom 1.1.2009 bis 5.11.09 war ich alleine erziehungs- und sorgeberechtigt. Der Beschluss der Adoption erfolgte am 5.11.2009, ab da hat mein Mann offiziell meinen Sohn adoptiert. Aber wie schreibe ich das ins Elster Formular rein.... und wo genau???
    Hab bei der Anlage Kind schon angaben gemacht...

    Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen: hab ich reingeschrieben vom 01.01.2009 bis 05.11.2009

    Auf Seite 3 dann bei Nr. 87:
    Es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile: 05.11.2009 bis 31.12.2009
    Es bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile: 01.01.2009 bis 05.11.2009

    Das erste bezieht sich auf meinem Mann und mich, nach der Adoption
    Das zweite bezieht sich auf meinen Ex und mich, dass Kind lebt ja schon von Geburt an bei mir.

    Genauso:

    Das Kind gehört zu unserem Haushalt: 05.11.2009 bis 31.01.2009
    Das Kind gehört zu meinem Haushalt: 01.01.2009 bis 05.11.2009

    Das erste bezieht sich wieder auf meinem Mann und mich
    und das zweite bezieht sich nur auf mich, da ich alleine das Sorgerecht hatte und mein Sohn bei mir lebt von Geburt an.

    Als ich dann diese Plausibilitätsprüfung gemacht habe, kommt immer der Fehler, dass da was nicht stimmt...

    Meine zweite Frage ist. Es geht um das Elterngeld unserer gemeinsamen Tochter. Das Elterngeld muss ich ja x 12 nehmen und dann eintragen, oder?
    Und ich hab das Elterngeld bezogen, dann trag ich das bei der steuerpflichtigen Ehefrau ein oder????

    Ich hoffe ich hab das jetzt einigermaßen verständlich erklärt, ansonsten bitte nochmal nachfragen, da ich kompletter Neuling bin...habt bitte nachsehen mit mir ;-)

    Danke Euch schon mal im Voraus!!!!

    #2
    AW: Adoption während des Jahres???

    handelt es sich um eine zusammenveranlagung?

    bei den zeitraeumen Zeile 87 gilt: dies ist nur auszufuellen, wenn generell auf seite 3 auch betreuungskosten geltend gemacht werden, denn nur dafuer ist diese angabe...
    wenn dies tatsaechlich der fall ist und benötigt wird, würde ich schonmal probieren, den 05.11. nicht doppelt zu nehmen, also bspw. 1.1. bis 4.11 und 5.11. bis 31.12.

    was das elterngeld angeht, so kommt der gesamtbetrag da rein, den sie in 2009 erhalten haben, wenn das genau 12 monate lang war und auch immer der gleiche betrag kann man das so ausrechnen, sind die bezugszeiten anders, passt 12xbetrag natuerlich nicht ;-)
    und ja das kommt entsprechend bei demjenigen rein, der es bezogen hat.

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      #3
      AW: Adoption während des Jahres???

      Ja es geht um eine Zusammenveranlagung...

      Hm...das mit den Daten hab ich jetzt ausprobiert und wenn ich das Errechnen will kommt diese Meldung:

      Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

      Anlage Kind: Für ein Kind wurde bei den Monaten ohne Angabe des Kindschaftsverhältnisses zu
      weiteren Personen der Anspruch auf volle Kindergreibeträge unterstellt.



      Jetzt bin ich doch ziemlich überfragt mit allem...

      Und ich glaube was mein Hauptproblem ist...was ist wenn ich unwissend einen Fehler mache und das Auswirkungen auf den Steuerbescheid hat....Im Endeffekt haben wir nicht viel abzusetzen... und mir hat man schon öfters gesagt, dass könnte ich auch alleine machen, da bräuchte ich keine professionelle Hilfe....

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        #4
        AW: Adoption während des Jahres???

        das finanzamt erläutert normalerweise auf dem Steuerbescheid, wenn sie von irgendwas Erklärtem abweichen und auch warum. im zweifel kann man auch einfach den weg ins buergerbuero vom finanzamt gehen und dort einen freundlichen sachbearbeiter um hilfe bitten.

        was die meldungen angeht: das das verhaeltnis nicht plausibel erscheint, liegt an der familiären konstellation, da man beim leiblichen/adoptiv-kind keinen zeitraum angeben kann, passt das natuerlich nur bedingt zu der aussage das es noch eine weitere person in zeile 10 gibt.
        solange die plausibilitätsprüfung sich daran nicht stört, würde ich mich da auch nicht dran stören. und wenn trotzdem eine berechnung erfolgt ist das auch ok.

        die zweite meldung besagt eben nur das im zeitraum 05.11.-31.12 der volle kindergeldanspruch unterstellt wird, und das ist dann ja auch richtig. ggf. mal die hlhe des eingetragenen kindergeldes ueberprüfen. für den zeitraum 01.01. - 04.11. besteht der anspruch normalerweise zur haelfte, da die andere haelfte dem anderen elternteil zusteht.
        ab november dann eben in voller höhe, da die elternschaft gewechselt hat. nur wie der kinderbonus aufzuteilen ist, kann ich jetzt ad hoc nicht sagen, ich würde vermuten, da der im juni gezahlt wurde, auch haelftig. der gesamtanspruch sollte sich nach meinem dafuerhalten also auf 1198 belaufen.
        das finanzamt wird von amtswegen beruecksichtigen, welcher wert richtig ist, ggf. kann man vielleicht eine anlage mit erklärung der adoption beifuegen.

        die ausfuellhilfe meint dazu ebenfalls:
        "Kinder sind leibliche Kinder, angenommene Kinder (Adoptivkinder) und Pflegekinder. Ist das Kindschaftsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem leiblichen Kind vor dem 1. 1. 2009 durch Adoption erloschen, dürfen Sie dieses Kind nicht mehr angeben. Haben Sie ein Kind im Laufe des Jahres 2009 angenommen, teilen Sie bitte dem Finanzamt das Datum mit."

        ein evtl. wert in der berechnung ist so oder so mit vorsicht zu geniessen, dies ist eben nur eine prognose. entscheidend fuers absenden ist, das die plausibilitätsprüfung nichts zu meckern hat. der verständige finanzbeamte wird sich ggf. einfach melden und nachfragen, wenn er was nicht versteht.

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