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Spesenabrechnung möglich?

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    #16
    AW: Spesenabrechnung möglich?

    du kannst das nachweisen 8z. B. Arbeitgeberbestätigung) oder glaubhaft machen (z. B. selbstgefertigte Einzelaufstellung, excel-Ausdruck). Das sollte im Regelfall bei entsprechendem Beruf reichen.

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      #17
      AW: Spesenabrechnung möglich?

      Danke :-) :-) :-)

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        #18
        AW: Spesenabrechnung möglich?

        Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
        Schau mal hier:
        https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...D64918F1BEEE4D
        die Zeilen 49 bis 57 sind für Auswärtstätigkeiten vorgesehen.
        Das wird vermutlich für 2016 ganz ähnlich aussehen und ist schon mal ein Hinweis, was wo
        einzutragen sein wird.
        Du musst dann eben die Tage mit den entsprechenden Abwesenheiten angeben (Zeilen 52-54)
        und den Arbeitgegeberersatz (in Zeile 57).
        Ich würde die Angaben immer machen - auch wenn der Arbeitgeber voll ersetzt. Der Ersatz
        wird nämlich mit dem Arbeitslohn an das Finanzamt übermittelt und wenn Du dann keine
        Aufwendungen geltend machst, erhöht sich Arbeitslohn - also auch die Steuer.
        ich schon wieder ^^
        Also hier steht... Ich würde die Angaben immer machen - auch wenn der AG voll ersetzt. Nun ist es so, dass ich seit 3 Jahren mindestens 3 von 5 Tagen mehr als 12 Stunden unterwegs bin. Ich bin aber dann bei einem Mutterkonzern. Mein Betrieb gibt aber keinen Spesenzuschuss, da im Mutterkonzern eine Kantine ist mit bezuschusstem Essen. Wie verhält es sich dann?

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          #19
          AW: Spesenabrechnung möglich?

          Kommt jetzt jede Woche ein neues Detail, damit die Wartezeit bis 2016 nicht so lang wird?

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            #20
            AW: Spesenabrechnung möglich?

            Nein. Ich befinde mich im Wandel. Sprich, nach 15 Jahren wechsel ich den AG. Diese letzte Frage bezieht sich auf die letzten Jahre. Ist das schlimm das ich Frage? Ich dachte, es wäre ein User helfen User Forum?

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              #21
              AW: Spesenabrechnung möglich?

              Zitat von xtra-long Beitrag anzeigen
              Ich dachte, es wäre ein User helfen User Forum?
              Ja, zum Thema Elster, und in diesem Unterforum zum Thema ElsterFormular. Und nach 20 Beiträgen dürfte sich der Thread daher gerne mal ein bisschen in diese Richtung bewegen.

              Aktuell sehe ich nur die Frage, ob die Verpflegungspauschale gekürzt werden muss, wenn es am Ort der Auswärtstätigkeit ein vergünstigtes Mittagessen gibt. Sieht mir sehr nach Steuerrecht aus.

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                #22
                AW: Spesenabrechnung möglich?

                Achso stimmt. Also wäre das dann in die genannte Zeile 57 des alten Formulars einzutragen gewesen in die letzten Steuererklärungen und hätte Anklang gefunden? Und wenn ja, könnte ich das nachträglich über das Programm auf die Reise schicken?

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                  #23
                  AW: Spesenabrechnung möglich?

                  Hallo,

                  Zitat:
                  Also wäre das dann in die genannte Zeile 57 des alten Formulars einzutragen gewesen in die letzten Steuererklärungen und hätte Anklang gefunden? Und wenn ja, könnte ich das nachträglich über das Programm auf die Reise schicken?

                  Na wie denn sonst. Steht alles in der Eingabehilfe. VMA ist um so und soviel zu kürzen bei bla.bla.bla.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #24
                    AW: Spesenabrechnung möglich?

                    Zitat von xtra-long Beitrag anzeigen
                    Also wäre das dann in die genannte Zeile 57 des alten Formulars einzutragen gewesen in die letzten Steuererklärungen und hätte Anklang gefunden?
                    Die Frage, ob das Anklang gefunden hätte, lässt sich ohne Prüfung des Einzelfalls nicht beantworten. Diese wird von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen durchgeführt.

                    Zitat von xtra-long Beitrag anzeigen
                    Und wenn ja, könnte ich das nachträglich über das Programm auf die Reise schicken?
                    Das dürfte nicht ganz unwesentlich davon abhängen, ob die Bescheide rechtskräftig sind. Dies lässt sich dem Rechtsbehelf der Bescheide entnehmen.

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