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AW: Lohnsteuerbescheinigung 2015 mit Klassenwechsel
Die Angabe der Steuerklasse dient nur dafür, festzustellen, ob eine Pflicht zur Einkommensteuer besteht
(Steuerklasse III/V, § 46 Abs. 2 EStG). Auf die Steuerfestsetzung hat das in der Tat keine Auswirkung.
Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
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