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Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen

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    Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    o.g. Kosten können meines Wissens nach mit 20% abgesetzt werden.

    Trage ich im Elster-Formular bei Zeile 73 nur die abziehbaren 20% ein oder die kompletten Kosten (und das Finanzamt rechnet die 20% runter)??

    Danke+Gruß

    #2
    AW: Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    du trägst die kompletten Kosten ein.
    Die berücksichtigten Aufwendungen (20%) siehst du bei der Berechnung.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen

      Bei Handwerkerleistungen dürfen natürlich nur die Lohnkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer in Ansatz gebracht werden, Kosten für Material gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen

        Auf jeden die vollen Lohnkosten brutto - das Finazamt ermittelt automatisch die Steuerbegünstigung - wenn Du 20% einträgst werden nur 4 % von er Steuer abgezogen!
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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