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Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

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    Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

    Guten Abend

    ich unterstütze meine Tochter /Schwiegersohn bei der Einkommensteuererklärung via Elster
    Für die Jahre 2011 - 2013 (in 9/2015 erstmalige Erklärung) erfolgte auch in 2015 eine Rückerstattung wegen in 2015 rückwirkend erstellter Schwerbehinderung eines Sohnes. 2014 und 2015 dann in 2016 erklärt und ebenfalls Erstattung im gleichen Grund.

    Nun bittet das FA um folgendes:

    'Laut unseren Daten haben Sie im Kalenderjahr 2015 Zinsen auf Einkommensteuererstattungen der Jahre 2011-2013 i.H.v. X,X Euro erhalten. Ich bitte um Nachreichung der Anlage KAP, da geprüft werden muss, ob der Sparer Pauschbetrag bei Ihnen bereits ausgeschöpft ist...'

    Ich habe sie schon gebeten nachzuschauen, ob bei den Bescheiden Verzinsungen aufgeführt wurden.
    Wie müssen sie das aber nun verstehen? bzw. wenn ja , wo wird denn das dann in der KAP eingetragen?
    Müssen beide eine Anlage ausfüllen und Schlussfrage: geht das auch über Elster?

    Danke für Rat.

    #2
    AW: Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

    In der Anlage KAP gibt es die Zeile 19 für Zinsen. die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden.
    Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, stehen jedem die Hälfte dieser Zinsen zu.
    Es macht deshalb Sinn, dass beide Ehegatten die Anlage KAP nachreichen und dort jeweils 50% der Erstattungszinsen angeben.

    Wenn man keine weiteren Angaben machen will, muss man zusätzlich mindestens die Zeile 13 ausfüllen und dort den 2015 von jedem Ehegatten bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben.

    Man kann eine berichtigte Erklärung über ElsterFormular abgeben, man sollte aber das Finanzamt davon telefonisch informieren, da der Fall ja schon in Bearbeitung ist.

    Um die bereits übermittelte Erklärung zu ergänzen, muss man sie zunächst kopieren und dann die Anlagen KAP hinzufügen und ausfüllen. Anschließend kann die ergänzte Erklärung erneut an das Finanzamt übermittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

      Vielen Dank, tatsächlich ging es um die nachträglichen Zinsen...Wenn man nun für beide die Anlage KAP hinzufügt
      muss man dann jeweils die Beträge vom FA halbiert eintragen? Oder jeweils die Addition der gesamten lt. Bescheide ersichtlichen
      Beträge?

      Danke nochmal für Rückmeldung....

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        #4
        AW: Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

        Ich denke das geht aus Charlies Antwort hervor:

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, stehen jedem die Hälfte dieser Zinsen zu.
        Es macht deshalb Sinn, dass beide Ehegatten die Anlage KAP nachreichen und dort jeweils 50% der Erstattungszinsen angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ich denke das geht aus Charlies Antwort hervor:
          Danke vielmals und Entschuldigung an Charlie...klare Aussage trotzdem 'übersehen'....

          Die Änderung durch 'Kopie' hat jetzt gut geklappt...Wenn wir jetzt dem Rat Charlies folgen und morgen auf jeden Fall anrufen,
          wie geht das nach der elektronischen Versendung mit dem Ausdruck und 'Papierversenden' weiter:
          Muss alles noch mal ausgedruckt, unterschrieben und incl. KAP's zugeschickt werden, oder wird das Procedere mit dem Sachbearbeiter
          besser abgeklärt und dann gleich danach elektronisch fertigstellen....?
          Zuletzt geändert von ackibaun; 10.04.2016, 20:54. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Nachreichung Anlage Kap wegen Zinsen Einkommensteuererklärung/Steuererstattung

            Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
            Danke vielmals und Entschuldigung an Charlie...klare Aussage trotzdem 'übersehen'....

            Die Änderung durch 'Kopie' hat jetzt gut geklappt...Wenn wir jetzt dem Rat Charlies folgen und morgen auf jeden Fall anrufen,
            wie geht das nach der elektronischen Versendung mit dem Ausdruck und 'Papierversenden' weiter:
            Muss alles noch mal ausgedruckt, unterschrieben und incl. KAP's zugeschickt werden, oder wird das Procedere mit dem Sachbearbeiter
            besser abgeklärt und dann gleich danach elektronisch fertigstellen....?
            Meistens ist es so, dass der Sachbearbeiter nicht noch einmal eine komplette elektronische Erklärung möchte, sondern einfach die einzelne Anlage auf Papier.
            Mfg

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