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Auswärtstätigkeit o. Werbungskosten???

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    Auswärtstätigkeit o. Werbungskosten???

    Hallo,

    bin am verzweifeln,sitze an der Steruererklärung von meinem Freund...
    wo trage ich die für Fort, und Weiterbildung gefahrene km ein?(Meisterschule und andere Fortbildung insg. 6 mal)

    Unter Auswärtstätigkeit oder unter Werbungskosten?

    Schon mal vorab Dank für die Hilfe.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit o. Werbungskosten???

    Wenn der Freund als Arbeitnehmer beschäftigt ist und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses seinen "Meister" macht, sind das wohl Werbungskosten. Die Summe in die Zeile 52 der Anlage N. Falls notwendig ein Blatt beifügen, worauf man vermerken sollte, wie die Summe zustande gekommen ist. Neben Fahrtkosten könnten auch Fachliteratur, sogar Kosten für Computer anteilig abzugsfähig sein - je nachdem was man tatsächlich gemacht hat.

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