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Umsatzsteuervoranmeldung vergessen downzuloaden von einem Monat im Jahr 2015

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    Umsatzsteuervoranmeldung vergessen downzuloaden von einem Monat im Jahr 2015

    Hallo, ich habe im Jahr 2015 jeden Monat fleißig die Umsatzsteuervoranmeldung ausgefüllt und abgeschickt und mir auch jedes Mal eine Kopie als PDF heruntergeladen.
    Nun habe ich leider für einen Monat vergessen mir eine Kopie herunterzuladen.
    Nach 14 Tagen wird es ja immer automatisch gelöscht.

    Brauche diese aber für meinen Steuerberater.
    Woher bekomme ich die Kopie nun?
    Muss ich die vom Finanzamt anfordern?

    Vielen dank

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung vergessen downzuloaden von einem Monat im Jahr 2015

    Zitat von Jeylo Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe im Jahr 2015 jeden Monat fleißig die Umsatzsteuervoranmeldung ausgefüllt und abgeschickt und mir auch jedes Mal eine Kopie als PDF heruntergeladen.
    Nun habe ich leider für einen Monat vergessen mir eine Kopie herunterzuladen.
    Nach 14 Tagen wird es ja immer automatisch gelöscht.

    Brauche diese aber für meinen Steuerberater.
    Woher bekomme ich die Kopie nun?
    Muss ich die vom Finanzamt anfordern?

    Vielen dank
    Bei ElsterFormular wird nach 14 Tagen nix gelöscht.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung vergessen downzuloaden von einem Monat im Jahr 2015

      Es sind im EOP zwar nicht 14 Tage, sondern 60 oder 90 Tage, aber auch die sind irgendwann mal vorbei.

      Ich würde mich an das zuständige Finanzamt wenden, da sollten die Daten der Voranmeldung ja verfügbar sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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