Tach allerseits,
für 2014 hatte ich eine NZ zu leisten. Entsprechend wurde ich zu Vorauszahlungen (quartalsweise) in 2015 verpflichtet.
Auch für 2015 hat sich eine NZ ergeben, die aber durch die VZ gedeckt ist. Sogar ein kleiner Überschuß ist noch ermittelt worden, den mir das FA zurücküberwiesen hat.
Neue VZ sind aufgrund dieser Sachlage nicht gefordert worden.
Für mein Verständnis ist hier etwas nicht logisch, lasse mich aber gern belehren. In Fortsetzung oben geschilderter Entwicklung ist auch in 2016 mit NZ zu rechnen, die jedoch (noch) nicht durch VZ gedeckt sind.
Hat das FA "gepennt", oder mache ich einen Denkfehler?
Nur zur Abrundung: Es handelt sich um Beträge, die sich im dreistelligen Endbereich bewegen, also nicht existenzbedrohend sind.
für 2014 hatte ich eine NZ zu leisten. Entsprechend wurde ich zu Vorauszahlungen (quartalsweise) in 2015 verpflichtet.
Auch für 2015 hat sich eine NZ ergeben, die aber durch die VZ gedeckt ist. Sogar ein kleiner Überschuß ist noch ermittelt worden, den mir das FA zurücküberwiesen hat.
Neue VZ sind aufgrund dieser Sachlage nicht gefordert worden.
Für mein Verständnis ist hier etwas nicht logisch, lasse mich aber gern belehren. In Fortsetzung oben geschilderter Entwicklung ist auch in 2016 mit NZ zu rechnen, die jedoch (noch) nicht durch VZ gedeckt sind.
Hat das FA "gepennt", oder mache ich einen Denkfehler?
Nur zur Abrundung: Es handelt sich um Beträge, die sich im dreistelligen Endbereich bewegen, also nicht existenzbedrohend sind.
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