Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufler und Werksstudent

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufler und Werksstudent

    Hallo zusammen.

    Ich studiere und arbeite nebenbei als Freiberufler. Hatte bisher halt immer EÜR und Einkommenssteuererklärung mit Anlage S eingereicht.
    Seit letztem Jahr arbeite ich jedoch noch fest als Werksstudent ein paar Stunden in der Woche. Jetzt bin ich etwas verwirrt, was ich noch einreichen muss.

    Eigentlich sollte doch Einkommenssteuererkläfung + Anlage S + Anlage N? und Vorsorgeaufwand? + EÜR reichen oder?

    #2
    AW: Freiberufler und Werksstudent

    Hallo JJWeb,

    ja -> das sollte ausreichend sein.
    Falls du deine Werksstudententätigkeit als pauschal besteuerten Minijob ausübst -> der gehört nicht in die Steuererklärung, also würde die Anlage N dann wegfallen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufler und Werksstudent

      Top! Danke.

      Ne ist nicht pauschal versteuert. Da werd ich um Anlage N nicht herum kommen, aber ist eigentlich nur abschreiben von der Jahresauswertung der Lohnsteuerbescheinigung.

      Nochmal eine andere Frage:

      Ich bin selbst in der studentischen Krankenversicherung und zahle meine KV und PV Beiträge.
      Die müssen dann in Anlage Vorsorgeaufwand - Z 16 und 18 oder? Will da nichts falsch eintragen.

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufler und Werksstudent

        Zitat von JJWeb Beitrag anzeigen
        Ich bin selbst in der studentischen Krankenversicherung und zahle meine KV und PV Beiträge.
        Die müssen dann in Anlage Vorsorgeaufwand - Z 16 und 18 oder? Will da nichts falsch eintragen.
        Ja, das ist richtig. Da du als Student keinen Anspruch auf Krankengeld hast, bleibt Zeile 17 leer.
        Evtl. Erstattungen aus Bonusprogrammen der GKV nicht vergessen.

        Kommentar

        Lädt...
        X