Welche Rolle spielen bei den Anschaffungskosten (z.B. Eintraggungskosten, Grunderwebssteuer) einer vermieteten Immobile/ETW das Rechnungsdatum bzw. das Datum der Bezahlung? Sprich was ist, wenn eines oder beider dieser Datums bereits in das nächste Jahr fällt?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlange V: Anschaffungskosten bei Jahreswechsel
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AW: Anlange V: Anschaffungskosten bei Jahreswechsel
Die Frage hat nichts mit ElsterFormular zu tun!
Fragen zum Steuerrecht beantwortet gern dein Steuerberater, manchmal wird man auch im Internet fündig.
http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=homeFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlange V: Anschaffungskosten bei Jahreswechsel
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Frage hat nichts mit ElsterFormular zu tun!
Fragen zum Steuerrecht beantwortet gern dein Steuerberater, manchmal wird man auch im Internet fündig.
http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
Aber einen ersten Hinweis auf die Rechtslage fand ich wo anders:
"B hat mit Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr am 1.12.2014 das Grundstück angeschafft. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abschreibung der Gebäudeanschaffungskosten. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und der Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums (März 2015) sind für die Abschreibung ohne Bedeutung.
"
Außerdem, wenn ich einen Steuerberater hätte, würde ich mich dann überhaupt noch mit Elster herumgeschlagen?
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AW: Anlange V: Anschaffungskosten bei Jahreswechsel
Hallo AUSKAPMurks,
das ändert aber nichts an der Problematik, dass hier keine Steuerberatung geleistet werden darf.
Hier helfen Anwender anderen Anwendern bei technischen Problemen oder Ausfüllproblemen usw. natürlich gibt es da auch manchmal Grauzonen.
Tschüß
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