Hallo,
die Pensionskasse hat mir für 2015 Rentenzahlung i.H.v. ca. 5500 Euro bescheinigt. Diese habe ich in der Anlage R, Zeile 31 auf Seite 2 eingetragen.
In Zeile 49 habe ich dann die Nachzahlung (für 2013 + 2014) i.H.v. ca. 2900 Euro eingetragen.
In der Elster-Berechnung tauchen jetzt nur die 5500 Euro auf. Frage: hätte ich in Zeile 31 die 2900 Euro von den 5500 abziehen, also nur 2600 Euro eintragen müssen? (denn für das Jahr 2015 hätten mir ja nur ca. 2600 Euro zugestanden).
Andere Frage: tatsächlich habe ich aber in 2015 nur ca. 1500 Euro von der Pensionskasse enthalten, weil das meiste mit der Rückzahlung von Arbeitslosengeld verrechnet wurde. Ich bekam nämlich in 2015 den Bescheid über Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend ab Mitte 2013. Frage: müsste nicht eigentlich das zählen, was ich tatsächlich lt. Kontoauszügen an Zahlungen von der Pensionskasse erhalten habe? Und der Bescheid der Pensionskasse ist eigentlich falsch?
Für Antworten: danke im Voraus!
die Pensionskasse hat mir für 2015 Rentenzahlung i.H.v. ca. 5500 Euro bescheinigt. Diese habe ich in der Anlage R, Zeile 31 auf Seite 2 eingetragen.
In Zeile 49 habe ich dann die Nachzahlung (für 2013 + 2014) i.H.v. ca. 2900 Euro eingetragen.
In der Elster-Berechnung tauchen jetzt nur die 5500 Euro auf. Frage: hätte ich in Zeile 31 die 2900 Euro von den 5500 abziehen, also nur 2600 Euro eintragen müssen? (denn für das Jahr 2015 hätten mir ja nur ca. 2600 Euro zugestanden).
Andere Frage: tatsächlich habe ich aber in 2015 nur ca. 1500 Euro von der Pensionskasse enthalten, weil das meiste mit der Rückzahlung von Arbeitslosengeld verrechnet wurde. Ich bekam nämlich in 2015 den Bescheid über Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend ab Mitte 2013. Frage: müsste nicht eigentlich das zählen, was ich tatsächlich lt. Kontoauszügen an Zahlungen von der Pensionskasse erhalten habe? Und der Bescheid der Pensionskasse ist eigentlich falsch?
Für Antworten: danke im Voraus!
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