Schönen Guten Tag,
ich bin neu hier und brauche Hilfe.
Ersteinmal ein paar Infos:
Ich bin verheiratet, erhalte Ausbildungsgehalt, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Kindergeld.
Das Gehalt habe ich bereits eingetragen und das Kindergeld wird ja nach meinen Wissen nicht mit berücksichtigt und muss somit nicht eingetragen werden.
Ich habe letztes Jahr von September bis Dezember BAB bekommen. Diese lag bei 87€ im Monat und darin waren u.a. die Kosten für eine Monatsfahrkarte und eine Fahrt zu meinen Eltern enthalten.
Ich benutze die Fahrkarte für den Weg zur Berufsschule und fahre mit eigenem PKW zur Arbeit.
Nun meine Fragen:
Ich habe herausgefunden, das ich die BAB als Lohnersatzleistung eintagen muss. Nur finde ich diese in der Anlage N nicht. Ich habe gelesen, diese sollen sich in der Zeile 27 befinden, dort steht bei mir etwas von Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc. Außerdem ist das Feld grau hinterlegt, ich kann dort also nichts eintragen. Also wo trage ich die BAB nun ein?
Wenn ich das BAB eintage, wie viel trage ich dort ein? Die vollen 87€?
Ich bekomme die Monatskarte nun ja von der BAB voll bezahlt. Muss ich diese und die Kosten für die Heimfahrt von der BAB abziehen?
Und was soll ich dann bei den Kosten bei der Entfernungspauschale eintagen? Soll ich diese komplett auslassen?
Fragen über Fragen...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Vielen Dank schon einmal im Vorraus!
MfG Saskia
ich bin neu hier und brauche Hilfe.
Ersteinmal ein paar Infos:
Ich bin verheiratet, erhalte Ausbildungsgehalt, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Kindergeld.
Das Gehalt habe ich bereits eingetragen und das Kindergeld wird ja nach meinen Wissen nicht mit berücksichtigt und muss somit nicht eingetragen werden.
Ich habe letztes Jahr von September bis Dezember BAB bekommen. Diese lag bei 87€ im Monat und darin waren u.a. die Kosten für eine Monatsfahrkarte und eine Fahrt zu meinen Eltern enthalten.
Ich benutze die Fahrkarte für den Weg zur Berufsschule und fahre mit eigenem PKW zur Arbeit.
Nun meine Fragen:
Ich habe herausgefunden, das ich die BAB als Lohnersatzleistung eintagen muss. Nur finde ich diese in der Anlage N nicht. Ich habe gelesen, diese sollen sich in der Zeile 27 befinden, dort steht bei mir etwas von Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc. Außerdem ist das Feld grau hinterlegt, ich kann dort also nichts eintragen. Also wo trage ich die BAB nun ein?
Wenn ich das BAB eintage, wie viel trage ich dort ein? Die vollen 87€?
Ich bekomme die Monatskarte nun ja von der BAB voll bezahlt. Muss ich diese und die Kosten für die Heimfahrt von der BAB abziehen?
Und was soll ich dann bei den Kosten bei der Entfernungspauschale eintagen? Soll ich diese komplett auslassen?
Fragen über Fragen...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Vielen Dank schon einmal im Vorraus!
MfG Saskia
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