Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

    Schönen Guten Tag,
    ich bin neu hier und brauche Hilfe.

    Ersteinmal ein paar Infos:
    Ich bin verheiratet, erhalte Ausbildungsgehalt, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Kindergeld.
    Das Gehalt habe ich bereits eingetragen und das Kindergeld wird ja nach meinen Wissen nicht mit berücksichtigt und muss somit nicht eingetragen werden.
    Ich habe letztes Jahr von September bis Dezember BAB bekommen. Diese lag bei 87€ im Monat und darin waren u.a. die Kosten für eine Monatsfahrkarte und eine Fahrt zu meinen Eltern enthalten.
    Ich benutze die Fahrkarte für den Weg zur Berufsschule und fahre mit eigenem PKW zur Arbeit.


    Nun meine Fragen:
    Ich habe herausgefunden, das ich die BAB als Lohnersatzleistung eintagen muss. Nur finde ich diese in der Anlage N nicht. Ich habe gelesen, diese sollen sich in der Zeile 27 befinden, dort steht bei mir etwas von Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc. Außerdem ist das Feld grau hinterlegt, ich kann dort also nichts eintragen. Also wo trage ich die BAB nun ein?

    Wenn ich das BAB eintage, wie viel trage ich dort ein? Die vollen 87€?
    Ich bekomme die Monatskarte nun ja von der BAB voll bezahlt. Muss ich diese und die Kosten für die Heimfahrt von der BAB abziehen?

    Und was soll ich dann bei den Kosten bei der Entfernungspauschale eintagen? Soll ich diese komplett auslassen?

    Fragen über Fragen...
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

    MfG Saskia

    #2
    AW: Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

    Zitat von a.saskia Beitrag anzeigen

    Das Gehalt habe ich bereits eingetragen und das Kindergeld wird ja nach meinen Wissen nicht mit berücksichtigt und muss somit nicht eingetragen werden.
    Ich habe letztes Jahr von September bis Dezember BAB bekommen.
    Nun meine Fragen:
    Ich habe herausgefunden, das ich die BAB als Lohnersatzleistung eintagen muss. Nur finde ich diese in der Anlage N nicht. Ich habe gelesen, diese sollen sich in der Zeile 27 befinden, dort steht bei mir etwas von Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc. Außerdem ist das Feld grau hinterlegt, ich kann dort also nichts eintragen. Also wo trage ich die BAB nun ein?
    Da hab ich auch eine Frage: Wo hast Du herausgefunden, dass Du die BAB als Lohnersatzleistung eintragen musst?
    M.E. sind das keine Lohnersatzleistungen sondern Ausbildungsbeihilfen (wie z.B. auch BAFöG). Dann müssen sie nicht eingetragen werden.

    Wenn Du Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen möchtest, musst Du die Ersatzleistungen allerdings abziehen.

    Kleiner Klugscheißer-Anfall: Das Kindergeld musst Du natürlich in die Anlage Kind eintragen - aber dass wusstest Du bestimmt schon.
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

    Kommentar


      #3
      AW: Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

      "Da hab ich auch eine Frage: Wo hast Du herausgefunden, dass Du die BAB als Lohnersatzleistung eintragen musst?
      M.E. sind das keine Lohnersatzleistungen sondern Ausbildungsbeihilfen (wie z.B. auch BAFöG). Dann müssen sie nicht eingetragen werden."

      "In der Steuererklärung müssen Sie Berufsausbildungsbeihilfe angeben
      Als Auszubildender haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten.
      So haben Sie das Recht, neben der Berufsausbildungsbeihilfe auch noch Kindergeld zu erhalten, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind. Dieses für Sie als Auszubildender zusätzliche Geld müssen Sie aber ebenfalls in der Steuererklärung angeben."
      Dies habe ich hier in einem anderen Beitrag und auf einer Internetseite gefunden.

      Zu dem Kindergeld hätte ich vielleicht noch sagen sollen, das dies für mich selber ist. Dann ist es doch richtig, das ich es nicht in der Anlage Kind eingebe, oder? Jetzt bin ich etwas verunsichert...


      "Wenn Du Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen möchtest, musst Du die Ersatzleistungen allerdings abziehen."
      Heißt das, ich trage die beiden Fahrten (zur Schule und zur Arbeit) nicht ein, da ich ja die Monatskarte bezahlt bekomme?



      Ich weiß leider nicht, wie man ein Zitat hin bekommt, deswegen leider nur in Anführungszeichen. :-(

      Kommentar


        #4
        AW: Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

        Heißt das, ich trage die beiden Fahrten (zur Schule und zur Arbeit) nicht ein, da ich ja die Monatskarte bezahlt bekomme?
        Doch, du machst die Fahrt zur Arbeit über die Entfernungspauschale geltend, die Fahrt zur (Berufs)schule? fällt wahrscheinlich unter Auswärtstätigkeit.

        Du gibst aber in Zeile 39 der Anlage N die Fahrtkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit an.

        Ob bzw. wie sich das dann auswirkt, ist eine ganz andere Frage.

        Mit der steuerlichen Einordnung dieser Ausbildungsbeihilfe habe ich mich noch nicht befasst, dazu kann ich dir deshalb momentan keine abgesicherte Auskunft geben.

        Ich habe aber erhebliche Zweifel, dass es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, die in Zeile 91 des Hauptvordrucks einzutragen wäre. Wäre es eine, würdest du in diesen Tagen eine Bescheinigung der BfA darüber bekommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Berufsausbildungsbeihilfe wo und wie eintagen?

          Zitat von a.saskia Beitrag anzeigen

          "In der Steuererklärung müssen Sie Berufsausbildungsbeihilfe angeben
          Als Auszubildender haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten.
          So haben Sie das Recht, neben der Berufsausbildungsbeihilfe auch noch Kindergeld zu erhalten, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind. Dieses für Sie als Auszubildender zusätzliche Geld müssen Sie aber ebenfalls in der Steuererklärung angeben."
          Dies habe ich hier in einem anderen Beitrag und auf einer Internetseite gefunden.

          Zu dem Kindergeld hätte ich vielleicht noch sagen sollen, das dies für mich selber ist. Dann ist es doch richtig, das ich es nicht in der Anlage Kind eingebe, oder? Jetzt bin ich etwas verunsichert...


          "Wenn Du Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen möchtest, musst Du die Ersatzleistungen allerdings abziehen."
          Heißt das, ich trage die beiden Fahrten (zur Schule und zur Arbeit) nicht ein, da ich ja die Monatskarte bezahlt bekomme?



          Ich weiß leider nicht, wie man ein Zitat hin bekommt, deswegen leider nur in Anführungszeichen. :-(
          Also einen Nutzer in Deiner Antwort zitieren ist ganz einfach. Such Dir den Beitrag, den Du zitieren möchtest und klicke unten rechts auf "zitieren", dann öffnet sich ein Antwortfenster mit eingefügtem Zitat.
          Das mit dem Kindergeld habe ich falsch verstanden, ich dachte es wäre für ein Kind von Dir. Wenn es für Dich ist, brauchst Du es in Deiner Steuerklärung nicht angeben.
          Dein Internetzitat enthält leider Quelle. Ich bleibe bis zm Beweis des Gegenteils dabei, dass Ausbildungsbeihilfen keine Lohnersatzleistungen sind. Und der Terminus: "in der
          Steuererklärung angeben" ist mir zu unbestimmt. Wenn Du die Ersatzleistungen bei den Werbungskosten einträgst, hast Du sie schließlich auch "angegeben".
          Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
          Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
          Save often and early!

          Kommentar

          Lädt...
          X