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Verlustvortrag rückwirkend

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    Verlustvortrag rückwirkend

    Hallo zusammen,

    den Verlustvortrag können Studenten seit Mitte 2015 doch bis zu 7 Jahre rückwirkend anmelden. Die Software bietet mir aber nur die Steuererklärungen von 2012-2015 an. Muss ich in diesem Fall auf die Papierversion zurückgreifen?

    Gruß, Holzwurm

    #2
    AW: Verlustvortrag rückwirkend

    Hallo ,

    über die Installationsverwaltung kannst du die Jahre 2010,2011 installieren.
    Ältere Formulare findest du hier:
    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag rückwirkend

      Bei mir ist 2009 auch noch installiert.

      Vor 2009 war ElsterFormular von der Programmierung her nicht modular aufgebaut, außerdem würde wohl auch die Übertragung nicht mehr funktionieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustvortrag rückwirkend

        Hallo,

        @Charlie24
        du hast recht. Seltsame Reihenfolge in der Installationsverwaltung Jahre 2010 - 2014.
        2009 kommt am Ende. Soweit hatte ich nicht gescrollt (wer denkt an so was)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag rückwirkend

          Mit "2009" würde ich mich langsam dransetzen an deiner Stelle. Das verjährt am Jahresende 2016. Und wenn du das erst kurz vor knapp einreichst und das Finanzamt noch etwas Zeit benötigt, dann ist Essig, denn es kommt darauf an, wann das Finanzamt den Bescheid raussendet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag rückwirkend

            Hallo,

            ich bin jetzt auch an 2009 dran und stelle mit die Frage ob es überhaupt noch was nützt.

            Seit 2012 machen wir (verheiratet) Steuererklärung und ich habe "verpennt" für die Jahre davor einen Verlustvortrag feststellen zu lassen.
            In 2009-2011 habe ich (damals ledig) studiert - keine anrechenbaren Einkünfte aber jede Menge Ausgaben. Jetzt will ich rückwirkend tätig werden.

            Ich habe nach Recherche folgendes verstanden:
            1) Jedes Jahr separat Feststellung des Verlustvortrags beantragen -> Feststellungsbescheid abwarten / prüfen
            2) Verlustsumme im Folgejahr mit anrechnen lassen und (ggf.) weitere Verluste feststellen lassen. [2009->´10->´11 das müsste sich dann aufsummieren]

            ABER: 2012,´13 &´14 haben wir die Übertragung der Verluste ins Folgejahr nicht berücksichtigt (nicht berücksichtigen können, da noch kein Bescheid vorliegt)

            Wie bekomme ich jetzt die angehäuften Verluste über diese Zeit in die Steuererklärung für 2015 rein?
            [Das Kästchen erlaubt doch nur die Berücksichtigung der Verlustvortrags aus dem Vorjahr, oder?]

            beste Grüße & vielen Dank für eine Antwort

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              #7
              AW: Verlustvortrag rückwirkend

              Zu 2.) Du machst Dir zu viele Gedanken, das Finanzamt ändert die Bescheide automatisch.

              Zu 1.) Hier liegt das Hauptproblem: Bei Erstausbildung MUSS das Finanzamt die Verlustfeststellung ablehnen, allerdings mit einem Vorläufigkeitsvermerk. Erst FALLS das Bundesverfassungsgericht entsprechend entscheidet, wird das Finanzamt entsprechende Verlustfeststellungbescheide fertigen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Verlustvortrag rückwirkend

                Ok, das hab ich ja alles geschnallt,
                aber jetzt nochmal für Doofe:

                Nehmen wir an, ich habe die Verlustfeststellungbescheide, wie mach ich die wirksam?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag rückwirkend

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Zu 2.) Du machst Dir zu viele Gedanken, das Finanzamt ändert die Bescheide automatisch.
                  Die macht das Finanzamt wirksam, nicht du!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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