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Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbehalt

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    Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbehalt

    Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wir haben gerade den Steuerbescheid für 2015 erhalten. Wir nutzen schon jahrelang Elster und bisher hat die Erstattung bis auf wenige Euro, ja man kann fast sagen Cent-Beträge auch immer mit der Elster Berechnung überein gestimmt. Dieses Jahr macht es jedoch fast 600 Euro aus (die uns "fehlen"), d.h. Elster hat eine um 600 Euro höhere Erstattungssumme für uns berechnet, als wir nun laut Bescheid vom Finanzamt tatsächlich zurück bekommen. Mein Mann und ich haben nun die angegebenen Posten alle mal verglichen und es scheint hauptsächlich am Steuersatz (dem Progressionsvorbehalt) zu liegen.

    Elster sagt zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif (15,26 %) ergibt 6599,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Der Bescheid sagt (16,3746%) an gleicher Stelle, ergibt 7085,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Dort liegt also der Knackpunkt für unsere "fehlenden" 500 - 600 Euro.

    Hinten in der Anlage zum Bescheid steht: Leistungen nach § 32b (1) Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 4108 Euro für den Ehemann wurden mit 4108 Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).

    Was kann das für ein Betrag von 4108 Euro sein? Mein Mann hat kein Krankengeld, Arbeitslosengeld oder dergleichen letztes Jahr bezogen (nur ich). Mein Mann hat allerdings durch Arbeitgeber-Wechsel eine höhere Einmalzahlung/Abfindung letztes Jahr erhalten. Kann das etwas damit zu tun haben. Aber diesen Abfindungsbetrag haben wir ja auch gemäß der elektr. Lohnsteuerbescheinigung korrekt in Elster eingetragen.

    Wieso also berechnet Elster so anders, als jetzt das Finanzamt. Sollen wir Einspruch einlegen, hat dieser ggf. Aussicht auf Erfolg?

    Wäre schön wenn es hier Experten gibt, die mir schon mal etwas dazu sagen können. Wir machen zwar unsere Steuererklärung jedes Jahr selbst, sind ansonsten aber doch Laien auf diesem Gebiet. Danke. Viele Grüße

    #2
    AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

    Wo waren denn die 4.108,00 € bescheinigt? Das müsste ja eigentlich aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hervorgehen wenn die Zahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt ist.

    Der Katalog in § 32b Abs.1, Nr. 1 EStG ist zwar ziemlich umfangreich, aber eben auch abschließend.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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      #3
      AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

      Danke für die schnelle Antwort.

      Die Aufzählung des Paragraphen schauen wir uns jetzt gleich mal in Ruhe an.

      Ansonsten ist das genau das ja das Problem.
      Wir können nirgends die 4108,- Euro bei den Einkünften meines Mannes finden.
      Ich weiß nicht, wie das Finanzamt darauf kommt...
      In der elektr. Lohnsteuerbescheinigung taucht dieser Betrag nicht auf.
      Und die Abfindung war um ein Vielfaches höher.

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        #4
        AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

        Zitat von debi29 Beitrag anzeigen
        Mein Mann hat kein Krankengeld, Arbeitslosengeld oder dergleichen letztes Jahr bezogen (nur ich).
        Was heißt nur du? Wieviel war das denn dann bei Dir? Habt Ihr das richtig in ElsterFormular eingegeben?

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          #5
          AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

          Ich selbst hatte letztes Jahr wegen einer OP Krankengeld und anschließend Übergangsgeld wegen Reha. Das waren insgesamt 3807 Euro. Diese wurden korrekt in Elster eingetragen und auch im Steuerbescheid jetzt korrekt für mich ausgewiesen. Da heißt es in der Anlage: Leistungen nach § 32b (1) Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 3807 Euro für die Ehefrau wurden mit 3807 Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt). Das ist alles völlig korrekt.

          Nur davor steht halt der andere Satz mit meinem Mann und den 4108,- Euro. Und ER hat definitiv kein Krankengeld, Arbeitslosengeld o.ä. bezogen. Wie gesagt nur die Abfindung (ist unter Zeile 10 der elekt. Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen) war etwas Besonderes und anders, als in den Jahren zuvor.

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            #6
            AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

            Wie gesagt nur die Abfindung (ist unter Zeile 10 der elekt. Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen) war etwas Besonderes und anders, als in den Jahren zuvor.
            Das bedeutet immerhin, dass bei der lohnsteuerlichen Behandlung die Fünftelregelung und damit ein ermäßigter Lohnsteuersatz zur Anwendung gelangt ist.

            Ob tatsächlich eine Zusammenballung von Einkünften vorlag, entscheidet allerdings endgültig erst das Finanzamt aufgrund einer Vergleichsberechnung.

            Diese Vergleichsberechnung kann in ElsterFormular nicht erfolgen, die Vorausberechnung von ElsterFormular gewährt deshalb immer den ermäßigten Steuersatz.

            Unabhängig von den ungeklärten Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann die Abweichung zwischen dem Bescheid des Finanzamts und der Vorausberechnung also auch darauf beruhen, dass das Finanzamt nicht von einer Zusammenballung von Einkünften ausgegangen ist.

            Das müsste aber aus den Erläuterungen des Bescheids ersichtlich sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

              Ah, okay... das erklärt schon einiges. Vielen Dank!

              Ich habe die Erläuterungen zum Bescheid jetzt nochmal durchgelesen. Dort finde ich aber leider nichts bzgl. Vergleichsberechnung oder Zusammenballung von Einkünften.

              Am Besten, ich spreche vielleicht mal beim Finanzamt vor und lassen mir die Sache genau erläutern (Einspruch könnte ich dann ja immer noch einlegen).

              Auf jeden Fall scheint es ja doch irgendwie mit der Abfindung zusammenzuhängen. Mir war nicht klar, dass die Abfindung etwas mit Lohnersatzleistungen zu tun hat.

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                #8
                AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                Mir war nicht klar, dass die Abfindung etwas mit Lohnersatzleistungen zu tun hat.
                Das hat sie auch nicht! Bei der Abfindung geht es um eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG für sog. Außerordentliche Einkünfte.

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

                Eine Rückfrage beim Finanzamt zu den Lohnersatzleistungen, das könnten im Übrigen auch Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit (Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung) sein, kann jedenfalls nicht schaden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                  Ach so... Danke, es geht also um außerordentliche Einkünfte bei der Abfindung. Okay, ja, das würde passen.

                  Aufstockungsbeträge Altersteilzeit sind bei keinem von uns vorhanden.

                  Vielen Dank für die Hilfe. Ich rede diese Woche auf jeden Fall mal noch mit unserem Finanzamt.
                  Dann wissen wir am Ende sicher mehr. Wird sich bestimmt klären lassen.

                  Danke an alle, die etwas zu meiner Frage beigetragen haben.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                    Hallo,

                    ich sehe nicht was die 4108 Euro Lohnersatzleistungen mit der Abfindung zu tun haben können (außer, die Abfindung ist irgendwie eine Lohnersatzleistung, etwa vom Arbeitsamt, keine Ahnung ob es sowas gibt).

                    Die Abfindung selber könnte der Fünftelungsregelung unterliegen, das ist aber praktisch genau das Gegenteil von Lohnersatzleistungen (letztere sind steuerfrei, aber progressionserhöhend, im anderen Fall ist es steuerpflichtig aber für 4/5 ohne Progression).

                    Imho müssen die 4108 Euro einen anderen Grund haben.

                    Was war denn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses? Direkt ein neuer Job?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                      Hallo Stefan, mein Mann war schon länger (mehrere Jahre) zum jetzigen neuen Arbeitgeber abgeordnet. Das endgültige Ausscheiden beim alten AG war dann quasi nur noch formell im Jahr 2015 und es gab halt netterweise die Abfindung. Eine Lücke mit Arbeitslosigkeit oder so entstand nicht.

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                        Eine Abfindung ist kein Grund für Beträge, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie schon von reckoner gesagt.
                        Letztlich ist dies kein Elsterproblem mehr, denn EF hat anhand der eingegebenen Daten anscheinend durchaus richtig gerechnet, sondern nur noch eines, wo das FA direkt Auskunft geben kann. Wäre natürlich für die persönliche Neugier nett, hinterher zu erfahren, was die 4000€ denn nun waren.

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                          #13
                          AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                          Habe vor diese Woche (event. schon heute) zum FA hinzugehen und die Sache zu klären. Werde dann hier gerne berichten, was man mir gesagt hat und was es mit den gut 4000 Euro auf sich hat.

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                            #14
                            AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                            Ich würde anrufen, viel stressfreier.

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                              #15
                              AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung ab beim Steuersatz, Progressionsvorbe

                              Ich erledige sowas eigentlich lieber persönlich vor Ort. Ist eine Kleinstadt bei uns, da kommt man auch gut dran, muss in der Regel nie lange warten.

                              Jedenfalls war ich heute zum Finanzamt hin, bin aber noch nicht viel weiter gekommen. Der zuständige Sachbearbeiter ist leider erst ab morgen wieder da, seine Kollegin veranlasst jetzt, dass er sich bei mir meldet. Auf Anhieb konnte sie nämlich auch nicht sagen oder im Computer ersehen, was das für rund 4000 Euro bei meinem Mann an Lohnersatzleistungen sein sollen. Sie meinte, vielleicht wurde schriftlich etwas übermittelt und befindet sich bei den Aktenunterlagen, was man jetzt im System nicht auf Anhieb sieht. Aber was bitte soll das sein...??? Wie gesagt mein Mann hat definitv im Jahr 2015 kein Krankengeld, kein Alg, nichts dergleichen bezogen. Ich bin echt gespannt. Die Hoffnung wächst, dass es sich vielleicht doch um einen Fehler des Finanzamtes handelt oder da etwas vertauscht wurde. Mal sehen, was letztendlich dabei heraus kommt. Wäre schön, wenn wir als Nachschlag noch die von ELSTER mehr berechneten 500 - 600 Euro bekämen. Ich werde berichten, wie es weitergeht.

                              Unseren Einspruch hatte ich heute zwar schon fix und fertig beim Finanzamt dabei, aber ich soll jetzt erst einmal abwarten, was bei der Überprüfung durch den Sachbearbeiter und seinen Rückruf heraus kommt. Dann kann ich den Einspruch immer noch abgeben bzw. bei einem offensichtlichen Fehler des Amtes wird das sowieso korrigiert, sagte die Dame. Zeit für einen Einspruch ist jedenfalls noch genug, wir haben den Bescheid ja gerade erst bekommen.

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