Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wir haben gerade den Steuerbescheid für 2015 erhalten. Wir nutzen schon jahrelang Elster und bisher hat die Erstattung bis auf wenige Euro, ja man kann fast sagen Cent-Beträge auch immer mit der Elster Berechnung überein gestimmt. Dieses Jahr macht es jedoch fast 600 Euro aus (die uns "fehlen"), d.h. Elster hat eine um 600 Euro höhere Erstattungssumme für uns berechnet, als wir nun laut Bescheid vom Finanzamt tatsächlich zurück bekommen. Mein Mann und ich haben nun die angegebenen Posten alle mal verglichen und es scheint hauptsächlich am Steuersatz (dem Progressionsvorbehalt) zu liegen.
Elster sagt zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif (15,26 %) ergibt 6599,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Der Bescheid sagt (16,3746%) an gleicher Stelle, ergibt 7085,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Dort liegt also der Knackpunkt für unsere "fehlenden" 500 - 600 Euro.
Hinten in der Anlage zum Bescheid steht: Leistungen nach § 32b (1) Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 4108 Euro für den Ehemann wurden mit 4108 Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Was kann das für ein Betrag von 4108 Euro sein? Mein Mann hat kein Krankengeld, Arbeitslosengeld oder dergleichen letztes Jahr bezogen (nur ich). Mein Mann hat allerdings durch Arbeitgeber-Wechsel eine höhere Einmalzahlung/Abfindung letztes Jahr erhalten. Kann das etwas damit zu tun haben. Aber diesen Abfindungsbetrag haben wir ja auch gemäß der elektr. Lohnsteuerbescheinigung korrekt in Elster eingetragen.
Wieso also berechnet Elster so anders, als jetzt das Finanzamt. Sollen wir Einspruch einlegen, hat dieser ggf. Aussicht auf Erfolg?
Wäre schön wenn es hier Experten gibt, die mir schon mal etwas dazu sagen können. Wir machen zwar unsere Steuererklärung jedes Jahr selbst, sind ansonsten aber doch Laien auf diesem Gebiet. Danke. Viele Grüße
Elster sagt zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif (15,26 %) ergibt 6599,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Der Bescheid sagt (16,3746%) an gleicher Stelle, ergibt 7085,- Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Dort liegt also der Knackpunkt für unsere "fehlenden" 500 - 600 Euro.
Hinten in der Anlage zum Bescheid steht: Leistungen nach § 32b (1) Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 4108 Euro für den Ehemann wurden mit 4108 Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Was kann das für ein Betrag von 4108 Euro sein? Mein Mann hat kein Krankengeld, Arbeitslosengeld oder dergleichen letztes Jahr bezogen (nur ich). Mein Mann hat allerdings durch Arbeitgeber-Wechsel eine höhere Einmalzahlung/Abfindung letztes Jahr erhalten. Kann das etwas damit zu tun haben. Aber diesen Abfindungsbetrag haben wir ja auch gemäß der elektr. Lohnsteuerbescheinigung korrekt in Elster eingetragen.
Wieso also berechnet Elster so anders, als jetzt das Finanzamt. Sollen wir Einspruch einlegen, hat dieser ggf. Aussicht auf Erfolg?
Wäre schön wenn es hier Experten gibt, die mir schon mal etwas dazu sagen können. Wir machen zwar unsere Steuererklärung jedes Jahr selbst, sind ansonsten aber doch Laien auf diesem Gebiet. Danke. Viele Grüße
Kommentar