In der Anlage "Vorsorgeaufwand...", in Zeile 49, ist von "eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen" die Rede.
So, wie ich die Angelegenheit jetzt sehe (nach Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft), habe ich eine Kapitallebensversicherung im Verbund mit einer zusätzlichen (daher nicht eigenständigen) Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge (Summe für Lebens und BU) zahle ich seit November 2004.
In meiner Steuererklärung für 2014 habe ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente (herausgerechnet aus den summierten Beiträgen) in Zeile 49 angegeben. Da diese BU-Versicherung aber nicht eigenständig ist, war die Angabe offenbar falsch. Hätte die Angabe dann in einer anderen Zeile erfolgen müssen oder hätte ich sie gar nicht machen dürfen? Falls letztes Jahr vielleicht noch galt, dass die erste Beitragszahlung vor 2004 hätte liegen müssen, wäre es noch um ein Jahr zu gewesen, meine Lebensversicherung/BU-Rente anzugeben.
Bei der Steuererklärung für 2015 kann ich meine Lebensversicherung offenbar in Zeile 51 angeben, weil die Laufzeit über 12 Jahre beträgt und vor 2005 begann. Kann ich dann die Beiträge für das Paket aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Zeile 51 angeben oder nur die Beiträge zur Lebensversicherung, wieder herausgerechnet aus dem summierten Beitrag?
So, wie ich die Angelegenheit jetzt sehe (nach Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft), habe ich eine Kapitallebensversicherung im Verbund mit einer zusätzlichen (daher nicht eigenständigen) Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge (Summe für Lebens und BU) zahle ich seit November 2004.
In meiner Steuererklärung für 2014 habe ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente (herausgerechnet aus den summierten Beiträgen) in Zeile 49 angegeben. Da diese BU-Versicherung aber nicht eigenständig ist, war die Angabe offenbar falsch. Hätte die Angabe dann in einer anderen Zeile erfolgen müssen oder hätte ich sie gar nicht machen dürfen? Falls letztes Jahr vielleicht noch galt, dass die erste Beitragszahlung vor 2004 hätte liegen müssen, wäre es noch um ein Jahr zu gewesen, meine Lebensversicherung/BU-Rente anzugeben.
Bei der Steuererklärung für 2015 kann ich meine Lebensversicherung offenbar in Zeile 51 angeben, weil die Laufzeit über 12 Jahre beträgt und vor 2005 begann. Kann ich dann die Beiträge für das Paket aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Zeile 51 angeben oder nur die Beiträge zur Lebensversicherung, wieder herausgerechnet aus dem summierten Beitrag?
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