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Anlage S mit Verlust

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    Anlage S mit Verlust

    Hallo ich bin gerade an der Steuer 2015 für meine Tochter. Sie ist neben ihrem Hauptberuf als Physiotherapeutin im zugehörigen Fitnessstudio als Zumba Trainerin selbständig angestellt. In Anlage S habe ich eine Aufstellung mit Ein-u. Ausgaben erstellt. Die Einnahmen sollten 450 € sein, die aber erst im März dieses Jahres
    überwiesen wurden. Ausgaben hat sie von ca 700 € (vor allem Mitgliedsbeiträge für Zumba)
    In Zeile 4 kann ich den Verlust eingeben. Was mache ich aber mit den Einnahmen die sie ja erst dieses Jahr erhalten hat.
    Nächstes Jahr dann nochmal Anlage S und Zeile 4 ein Plus?
    Ab diesem Jahr ist sie dann auf 450 € angestellt.
    VieleGrüße

    #2
    AW: Anlage S mit Verlust

    Zitat von sonnenkleid Beitrag anzeigen
    In Zeile 4 kann ich den Verlust eingeben. Was mache ich aber mit den Einnahmen die sie ja erst dieses Jahr erhalten hat.
    Nächstes Jahr dann nochmal Anlage S und Zeile 4 ein Plus?
    Im ersten Schritt Ja, es gilt das Prinzip, dass Einnahmen und Ausgaben in das Jahr gehören, in dem Sie eingenommen oder gezahlt wurden. Ich unterstelle mal, dass sie nicht freiwillig eine Bilanz erstellt, dann wäre es anders.

    Wenn ich das richtig lese, hat sie zum Jahresende ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben hat. Dann müsste sie zum Jahresende zwangsweise eigentlich eine Bilanz aufstellen mit der Folge, dass die Einnahmeforderung schon in 2015 zu erfassen ist und daher in 2016 nichts mehr anfällt. Im Ergebnis daher bei Dir AUSNAHMSWEISE: Nein, Alles in 2015.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S mit Verlust

      hallo Picard
      vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich es so machen und alles in 2015 reinpacken
      Grüssle

      Kommentar

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